Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung

    Schwangerschaft: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung

    Schwangerschaftsberatungsstellen stehen Frau, die ungewollt schwanger geworden sind, beratend und unterstützend zur Seite.

    Beschreibung

    Sind Sie ungewollt schwanger geworden?
    Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation?
    Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?

    Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.

    Zuständigkeit

    • An eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
    • die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder
    • an den zuständigen Kreis oder die zuständige kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).

    schleswig-holstein.de - Schwangerschaft - Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Schleswig-Holstein

    Hinweise für Neumünster: Schwanger Konfliktberatung

    Ihre Ansprechpartner in Neumünster:

    • Profamilia.de
      Beratungsstelle Neumünster
      Goebenplatz 4
      24534 Neumünster
      Webseite
      Telefon: 04321  2527190
      Telefax: 04321 - 2527199
      E-Mail: neumuenster@profamilia.de
       

    • donum vitae
      Am Alten Kirchhof 8
      24534 Neumünster
      Telefon 04321 498132
      Mobil: 0160 67152 87
      Webseite

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Fachdienst Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Meßtorffweg 8

    24534 Neumünster

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr Montag bis Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr und nach telefonischer Absprache

    Kontakt

    Fax: +49 4321 942-2800

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2810

    E-Mail: fachdienst.gesundheit@neumuenster.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    • Ein Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
    • Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen sowie eine Liste der anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).

    schleswig-holstein.de - Schwangerschaft - Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Schleswig-Holstein

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Stichwörter

    Mütterberatung, Schwangerenberatung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English