Kind in KiTa anmelden
Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Beschreibung
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
- Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
- Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
- Alter
- Entwicklungsstand
- sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
- Lebenssituation
- Interessen und Bedürfnisse
- ethnische Herkunft
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.
Online-Dienst
KitaPortal Schleswig-Holstein
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Glückstadt - Der Bürgermeister
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Montag zusätzlich 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Frau Schmarje (Kindertagesbetreuung)
Kreis Steinburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Hinweise für Glückstadt: Spezialisierung
Anmeldung Warteliste Kindergarten
(PDF: 1.5 MB)
Anmeldung Warteliste Kindergarten
(PDF: 1.5 MB)
Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Kosten
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Glückstadt: Spezialisierung
Wir empfehlen ihnen vor der Anmeldung die jeweiligen für Sie in Betracht kommenden Einrichtungen zu besuchen, um diese und deren Konzept und Räumlichkeiten kennenzulernen.
1. Ziel der zentralen Anmeldung bei der Stadt Glückstadt
Durch die zentrale Erfassung der Daten können Angebot und Bedarf von Betreuungsplätzen in Glückstadt ermittelt und aufeinander abgestimmt werden. Für die Eltern bedeutet es außerdem weniger Aufwand, da es nur noch ein Formular für alle Einrichtungen, sowie eine Stelle gibt, an die Sie sich wenden müssen.
2. Ablauf von der Anmeldung bis zur Platzvergabe
In einer Warteliste, die von der Stadt Glückstadt geführt wird, werden alle eingehenden Anmeldungen erfasst. Alle Kinderbetreuungseinrichtungen melden der Stadt Glückstadt ihre frei werdenden Plätze. Anhand der Warteliste werden den Einrichtungen die Kinder vorgeschlagen. Die Einrichtung ist für die weitere Kontaktaufnahme mit den Eltern verantwortlich und entscheidet auch endgültig, ob ein Platz vergeben wird. Letztendlich erhält die Stadt Glückstadt hierüber eine Information, um die Warteliste entsprechend aktualisieren zu können. Wir empfehlen den Eltern, mindestens zwei in Frage kommende Einrichtungen auf der Anmeldung anzugeben, da nicht immer der angegebene Erstwunsch erfüllt werden kann. Ist das der Fall, überprüfen wir die Verfügbarkeit des Zweitwunsches und schlagen der alternativ genannten Einrichtung das Kind erneut vor. Auch in solchen Fällen obliegt die endgültige Entscheidung der Einrichtung selbst.
3. Voraussetzungen
Für alle Kinder, die mit Hauptwohnsitz in Glückstadt gemeldet sind und das erste Lebensjahr vollendet haben, besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Es spielt hierbei keine Rolle, wie lang eine Familie bereits in Glückstadt lebt. Bitte beachten Sie auch, dass sich dieser Rechtsanspruch nur auf einen Halbtagsplatz (vor- oder nachmittags) ohne Essen und nicht auf eine bestimmte Einrichtung bezieht. Zusätzliche Betreuungszeiten erhalten vorrangig berufstätige oder in einer Ausbildung befindliche Eltern, bzw. wenn ein sozialer Härtefall vorliegt. Im Rahmen des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Ein- und Zweijährige ist die Kindertagespflege eine gleichrangige Alternative zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen.
4. Aufnahmekriterien
Neben dem Geburtsdatum des Kindes (Rechtsanspruch ab 1 Jahr) spielen bei der Vergabe der Kita-Plätze auch die berufliche und private Situation der Eltern, sowie eventuelle soziale Härtefälle eine Rolle. Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter einem Jahr besteht hingegen nicht. Hier sind ebenfalls die berufliche und soziale Situation der Eltern ausschlaggebend. Soziale Härtefälle werden auch hier berücksichtigt. Die Bevorzugung von Geschwisterkindern ist in einem gewissen zeitlichen Rahmen möglich.
Wir sind bemüht, allen Glückstädter Kindern einen Betreuungsplatz anzubieten. Es ist durch gewisse Umstände jedoch möglich, dass es zu Verzögerungen kommen kann. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Haben Sie noch Fragen? Wir sind gern für Sie da.
Wir empfehlen ihnen vor der Anmeldung die jeweiligen für Sie in Betracht kommenden Einrichtungen zu besuchen, um diese und deren Konzept und Räumlichkeiten kennenzulernen.
1. Ziel der zentralen Anmeldung bei der Stadt Glückstadt
Durch die zentrale Erfassung der Daten können Angebot und Bedarf von Betreuungsplätzen in Glückstadt ermittelt und aufeinander abgestimmt werden. Für die Eltern bedeutet es außerdem weniger Aufwand, da es nur noch ein Formular für alle Einrichtungen, sowie eine Stelle gibt, an die Sie sich wenden müssen.
2. Ablauf von der Anmeldung bis zur Platzvergabe
In einer Warteliste, die von der Stadt Glückstadt geführt wird, werden alle eingehenden Anmeldungen erfasst. Alle Kinderbetreuungseinrichtungen melden der Stadt Glückstadt ihre frei werdenden Plätze. Anhand der Warteliste werden den Einrichtungen die Kinder vorgeschlagen. Die Einrichtung ist für die weitere Kontaktaufnahme mit den Eltern verantwortlich und entscheidet auch endgültig, ob ein Platz vergeben wird. Letztendlich erhält die Stadt Glückstadt hierüber eine Information, um die Warteliste entsprechend aktualisieren zu können. Wir empfehlen den Eltern, mindestens zwei in Frage kommende Einrichtungen auf der Anmeldung anzugeben, da nicht immer der angegebene Erstwunsch erfüllt werden kann. Ist das der Fall, überprüfen wir die Verfügbarkeit des Zweitwunsches und schlagen der alternativ genannten Einrichtung das Kind erneut vor. Auch in solchen Fällen obliegt die endgültige Entscheidung der Einrichtung selbst.
3. Voraussetzungen
Für alle Kinder, die mit Hauptwohnsitz in Glückstadt gemeldet sind und das erste Lebensjahr vollendet haben, besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Es spielt hierbei keine Rolle, wie lang eine Familie bereits in Glückstadt lebt. Bitte beachten Sie auch, dass sich dieser Rechtsanspruch nur auf einen Halbtagsplatz (vor- oder nachmittags) ohne Essen und nicht auf eine bestimmte Einrichtung bezieht. Zusätzliche Betreuungszeiten erhalten vorrangig berufstätige oder in einer Ausbildung befindliche Eltern, bzw. wenn ein sozialer Härtefall vorliegt. Im Rahmen des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Ein- und Zweijährige ist die Kindertagespflege eine gleichrangige Alternative zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen.
4. Aufnahmekriterien
Neben dem Geburtsdatum des Kindes (Rechtsanspruch ab 1 Jahr) spielen bei der Vergabe der Kita-Plätze auch die berufliche und private Situation der Eltern, sowie eventuelle soziale Härtefälle eine Rolle. Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter einem Jahr besteht hingegen nicht. Hier sind ebenfalls die berufliche und soziale Situation der Eltern ausschlaggebend. Soziale Härtefälle werden auch hier berücksichtigt. Die Bevorzugung von Geschwisterkindern ist in einem gewissen zeitlichen Rahmen möglich.
Wir sind bemüht, allen Glückstädter Kindern einen Betreuungsplatz anzubieten. Es ist durch gewisse Umstände jedoch möglich, dass es zu Verzögerungen kommen kann. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Haben Sie noch Fragen? Wir sind gern für Sie da.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
Tagespflegeplatz, Kiga, Krippe, KITA, Kinderbetreuung, Tagesvater, Tagesmutter, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, Tagespflegebörse