Spendenquittung erstellen
Möchten Sie eine Spendenquittung ausstellen, müssen Sie den amtlichen Vordruck verwenden.
Beschreibung
Diesen erhalten Sie online oder beim Finanzamt. Das Muster aus der Anlage müssen Sie ausfüllen und dann dem Spender unterschrieben übergeben oder per Post oder E-Mail zuschicken.
Spendenbescheinigungen für eine reine Geldspende können unter Umständen auch rein maschinell und ohne eigenhändige Unterschrift erstellt werden.
zuständige Stelle
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Tel.: 030 18 682 - 0
Fax: 030 18 682- 32 60
E-Mail: poststelle@bmf.bund.de
Zuständigkeit
Das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt
Ansprechpartner
Stadt Quickborn - Finanzen - Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: direkt vor dem Rathaus
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkpalette gegenüber des Rathauses
Anzahl: 100
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 18:00 Uhr Di. 08:00 - 18:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Sa. 09:00 - 12:00 Uhr  
Kontakt
Fax: 04106 611400
Internet
Bankverbindung
Stadt Quickborn
Empfänger: Stadt Quickborn
IBAN: DE72 2305 1030 0007 0500 16
BIC: NOLADE21SHO
Bankinstitut: Sparkasse Südholstein
Stadt Quickborn
Empfänger: Stadt Quickborn
IBAN: DE53 2219 1405 0058 0000 50
BIC: GENODEF1PIN
Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG
Formulare
Datenschutzerklärung - Spendenquittung - ID 8936026
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: grundsätzlich ja, im elektronischen Verfahren auch maschinell erstellbar
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Für die maschinell erstellte Zuwendungsbestätigung muss die Spendenquittung folgende Voraussetzung erfüllen:
- Anzeige beim örtlichen Finanzamt mit Angaben zur Erfüllung der folgenden Voraussetzungen; eine Genehmigung ist nicht notwendig
- Maschinelle Version entspricht dem amtlichen Vordruck
- Entsprechende Angabe über die Anzeige an das Finanzamt
- Unterschrift wird beim Druckvorgang als Faksimile oder eingescannter Unterschrift eingeblendet
- Verfahren entspricht den allgemeingültigen Sicherheitsanforderungen
- Buchen der Zuwendung in der Buchhaltung und Erstellen der Zuwendungsbestätigung sind im System verbunden
- Erstellungs- und Dokumentationsprozess sind für die Finanzbehörden mit angemessenem Aufwand prüfbar
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Laden Sie das Muster für die Zuwendungsbestätigung herunter.
- Für die analoge Erstellung:
- Drucken Sie zunächst das für Sie passende Formular aus der Anlage aus.
- Füllen Sie anschließend die Zuwendungsbestätigung aus und unterschrieben Sie diese.
- Fertigen Sie dann eine Kopie für ihre Aufbewahrungspflicht an.
- Schließlich können Sie dem Spender die Spendenquittung dann physisch oder auch per E-Mail verschicken
- Für die maschinelle Erstellung:
- Erfüllen Sie zunächst alle für die maschinelle Erstellung erforderlichen Voraussetzungen.
- Erstellen Sie anschließend die digitale Zuwendungsbescheinigung in einem schreibgeschützten Format (PDF).
- Versenden Sie abschließend die Bescheinigung wie im analogen Verfahren.
Fristen
Für die Zuwendungsbescheinigung bestehen verschiedene Aufbewahrungsfristen:
- Für den Zuwendenden:
- Bei Papierform: 1 Jahr
- Bei elektronischer Übermittlung durch Zuwendungsempfänger entfällt die Aufbewahrungspflicht
- Für den Zuwendungsempfänger:
- Bei Papierform: 6 Jahre in Papierkopie
- Bei elektronischer Übermittlung durch Zuwendungsempfänger: 7 Jahre
Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Bescheinigung entstanden ist.
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
keine
Weitere Informationen
- Offizielles Muster für Zuwendungsbestätigungen auf der Internetseite der bayerischen Finanzämter
- Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zur digitalen Zuwendungsbestätigung
- Artikel des Bundesministeriums der Finanzen zur Möglichkeit die Spendenquittung per E-Mail schicken zu können
- Beschreibung des Bundesministeriums der Finanzen des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 16.04.2019
Stichwörter
Spendenquittung, Spendennachweis, Sonderausgabenabzug, Zuwendungsnachweis, Zuwendungsbestätigung, Spendenbeleg, Spenden für steuerbegünstigte Zwecke