Mitteilung zum Betrieb gentechnischer Anlagen Entgegennahme

    Änderung bezüglich des Betriebs gentechnischer Anlagen mitteilen

    Möchten Sie bereits angezeigte, angemeldete oder genehmigte gentechnische Arbeiten in einer anderen gentechnischen Anlage durchführen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Arbeiten mitteilen.

    Beschreibung

    Gentechnische Arbeiten unterliegen hohen Sicherheitsstandards. Ziel dieser Standards ist es, den Kontakt der verwendeten Organismen mit Menschen und der Umwelt zu begrenzen und damit ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten.


    Gentechnische Arbeiten sind in verschiedene Sicherheitsstufen eingeteilt. Die Sicherheitsstufen werden unterschieden nach dem Grad des Risikos für die menschliche Gesundheit und die Umwelt:

    • Sicherheitsstufe 1: kein Risiko 
    • Sicherheitsstufe 2: geringes Risiko
    • Sicherheitsstufe 3: mäßiges Risiko
    • Sicherheitsstufe 4: hohes Risiko

    Sie müssen der zuständigen Behörde mitteilen, wenn Sie gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufen 2 oder 3 in einer anderen Anlage derselben Betreiberin oder desselben Betreibers durchführen möchten. Voraussetzung ist, dass sowohl die gentechnischen Arbeiten als auch die Anlage bereits erstmalig angezeigt beziehungsweise angemeldet oder genehmigt wurden.

    Änderungen bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 müssen Sie nicht anzeigen. Änderungen bei Arbeiten der Sicherheitsstufe 4 müssen Sie immer neu anmelden oder neu genehmigen lassen.

    Sie müssen die Änderung der zuständigen Behörde mitteilen, bevor Sie mit der Tätigkeit beginnen.
     

    zuständige Stelle

    Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur in Schleswig-Holstein

    Ansprechpartner

    Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 5009

    24062 Kiel

    Postanschrift

    Postfach 7151

    24171 Kiel

    Hausanschrift

    Mercatorstraße 3

    24106 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 27.09.2024 (von: Papke, Andrea)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    • Die Änderung betrifft gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufen 1, 2 und 3.
    • Sowohl die gentechnischen Arbeiten als auch die gentechnische Anlage sind bereits angezeigt, angemeldet oder genehmigt.
    • Die Änderung betrifft nur den Wechsel des Standorts. Die Betreiberin oder der Betreiber müssen gleich bleiben. 
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    • Sie machen die formlose Mitteilung und übersenden Sie an die zuständige Behörde.
    • Sie beginnen anschließend mit den gentechnischen Arbeiten.

    Fristen

    Sie müssen die Mitteilung vor Beginn der gentechnischen Arbeiten einreichen.

    Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig eine Mitteilung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig machen. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 EUR geahndet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 05.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 27.09.2024 (von: Papke, Andrea)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Betrieb gentechnischer Anlagen, Gentechnisch, Genehmigung gentechnischer Arbeiten, Anmeldung gentechnischer Arbeiten, Änderungen gentechnischer Anlagen, Gentechnik, Weitere gentechnische Arbeiten, Mitteilungspflicht, gentechnische Arbeiten, Sicherheitsstufe 3, Anzeige gentechnischer Arbeiten, Errichtung gentechnischer Anlagen, Umzug von Arbeiten, biologische Sicherheit, Sicherheitsstufe 2, Gentechnikgesetz, GenTG, gentechnische Anlage, Mitteilung durch Betreiber

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)