Umschulungsverhältnis anzeigen
Vor Beginn einer Umschulung müssen Sie als umschulende Stelle diese Maßnahme bei der zuständigen Stelle anzeigen. Bei vergleichbaren Prüfungsnachweisen kann der Prüfling durch die zuständige Stelle von einzelnen Prüfungsbestandteilen befreit werden.
Beschreibung
Umschulungen dienen der beruflichen Neuorientierung. Sie werden in der Regel auf der Basis anerkannter Ausbildungsberufe durchgeführt und müssen deswegen von den für diese Berufe zuständigen Stellen, beispielsweise Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, weitere Berufskammern, überwacht werden.
Sie als Träger einer Umschulungsmaßnahme müssen diese vor ihrem Beginn bei der zuständigen Stelle anzeigen. Bei vergleichbaren Prüfungsnachweisen kann der Prüfling durch die zuständige Stelle von einzelnen Prüfungsbestandteilen befreit werden.
Die Anzeigepflicht erstreckt sich auf den wesentlichen Inhalt des Umschulungsverhältnisses.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
• die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
• die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
• die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
• die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
• die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK)
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Besucher-Parkplätze in der IHK-Tiefgarage
Anzahl: 0
Parkplatz: gegenüber im Parkhaus der Linden-Arkaden
Anzahl: 0
Parkplatz: öffentlicher Prakraum steht am IHK-Haus zur Verfügung
Anzahl: 0
Öffnungszeiten
Mo - Do 7.30 - 17.00 Uhr Fr 7.30 - 16.00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Vom Lübecker Hauptbahnhof ist die IHK zu Lübeck in zwei Minuten zu Fuß erreichbar. Von der A1: Abfahrt Lübeck-Zentrum, am Kreisverkehr rechts und der nächsten Ampel links abbiegen. Dann der Beschilderung "Zentrum" bzw. der Fackenburger Allee stadteinwärts folgen. Nach überqueren der Bahnhofsbrücke ordnen Sie sich an der folgenden Ampel-Kreuzung bei den Linden-Arkaden bitte links ein. Sie erreichen die Tiefgarage des IHK-Hauses über die Werner-Kock-Straße (vorher Werftstraße). Der Autobahnanschluss Lübeck-Mitte ist bei normalem Verkehrsfluss in rund fünf Minuten mit dem Pkw zu erreichen.
erforderliche Unterlagen
- Umschulungskonzept auf Basis des Ausbildungsrahmenplans
- Vertragsniederschrift (sofern Umschulungsvertrag abgeschlossen wurde)
- Nachweis vergleichbarer Prüfungen (sofern der Prüfling vergleichbare Prüfungen innerhalb von 10 Jahren abgelegt hat)
Voraussetzungen
- Die Umschulung entspricht nach Inhalt, Art, Ziel und Dauer den besonderen Erfordernissen der beruflichen Erwachsenenbildung.
- Nachweis der Eignung von Umschulungsstätte und eingesetztem Personal
- Das eingereichte Umschulungskonzept und der diesbezüglich abzuschließende Umschulungsvertrag entsprechen inhaltlich den Vorgaben der Ausbildungsordnung und des Ausbildungsrahmenplans.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Gegen die Verpflichtung zur Anzeige gibt es keine Rechtsbehelfe
- Sofern Ihnen die zuständige Stelle in der Folge die Durchführung der Umschulung untersagen sollte:
- Je nach Bundesland: Widerspruch; detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Sie reichen als Maßnahmenträger vor Beginn der Umschulungsmaßnahme das Umschulungskonzept mit den erforderlichen Unterlagen zur Umschulung bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle überprüft das Umschulungskonzept und den Umschulungsvertrag.
- Die zuständige Stelle teilt Ihnen als Maßnahmenträger das Ergebnis der Prüfung des Umschulungskonzeptes mit und verbindet dies bei Bedarf mit einer Beratung.
Fristen
Sie als Umschulende müssen die Durchführung der beruflichen Umschulung vor Beginn der Maßnahme der zuständigen Stelle schriftlich mitteilen.
Bearbeitungsdauer
4 bis 6 Wochen
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stellen.: Gebühr ab 0.0 EUR bis 100.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 04.04.2024
Stichwörter
anerkannter Ausbildungsberuf, Berufliche Neuorientierung, Betriebliche Umschulung, Gruppenumschulung, Umschulungsprüfungen, Umschulungskonzept, Umschulungsträger, Umschulungsmaßnahmen, Umschulungsverhältnis, Lehrling, Umschulungsgruppe, Umschulungsvertrag, Auszubildender, Auszubildende, Berufliche Umschulung, Berufsabschluss, Erwachsenenbildung