Institutionenkarte (SMC-B) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe Ausstellung

    Elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen beantragen

    Möchten Sie als Pflege-, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtung Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) ermöglichen? Dann können Sie unter bestimmen Voraussetzungen eine elektronische Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.

    Beschreibung

    Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist eine elektronische Institutionenkarte und elektronischer Institutionsausweis in einem. Sie ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).

    Es gibt verschiedene SMC-B für unterschiedliche Berufsgruppen. Es gibt eine SMC-B für

    • Arztpraxen
    • Pflege, Geburtshilfe- und Physiotherapieeinrichtungen
    • Apotheken

    Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie eine SMC-B für Institutionen mit Beschäftigten, die nicht in Kammern organisiert sind. Das sind:

    • Gesundheits, Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen
    • Geburtshilfeeinrichtungen
    • Physiotherapieeinrichtungen

    Um die SMC-B zu erhalten, müssen Sie Ihre Institution zunächst kostenpflichtig in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eintragen. Im Anschluss beantragen Sie dann die SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.

    Online-Dienst

    Institutionenkarte (SMC-B) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe Ausstellung

    ID: L100012_295376089

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2023 (von: Bergmann, Katina)

    Technisch geändert am 22.12.2023 (von: Bergmann, Katina)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

     An die Bezirksregierung Münster, die auch für Schleswig-Holstein zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Münster – Dezernat 13

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Reg.-Bez. Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 251 411-0

    E-Mail: poststelle@brms.nrw.de

    De-Mail: poststelle@brms-nrw.de-mail.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.06.2023 (von: Intern, System)

    Technisch geändert am 22.12.2023 (von: Bergmann, Katina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag
    • Scan oder Foto des Nachweises über Ihre Institution (zum Beispiel Vollmacht, Satzung)
    • IK (Institutionskennzeichen)-Nummer
    • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)-Nummer einer betriebsangehörigen Person

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine Berechtigung zur Leistungserbringung besitzen.
    • Sie müssen die Institution nach außen vertreten dürfen.
    • Die betriebsangehörige Person muss einen eHBA besitzen.
    • Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie können die SMC-B als Pflege-, Geburtshilfe- oder Physiotherapieeinrichtung online beantragen:

    • Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus
    • Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft.
    • Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr.
    • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine EMail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
    • Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMCB bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen.
    • Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet

    Fristen

    Geltungsdauer: 5 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung der SMC-B.: Verwaltungsgebühr 40.0 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 22.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2023 (von: Bergmann, Katina)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    elektronischer Institutionsausweis, Geburtshilfeeinrichtung, Pflegestätte, Krankenpflege, Pflege, Praxiskarte, Physiotherapieeinrichtung, Gesundheitspflege, Telematikinfrastruktur, Heilberuf, nicht-approbierte Gesundheitsfachberufe, Psychotherapierpraxis, Physiotherapie, elektronische Institutionenkarte, SMC-B, Altenpflege, Geburtshilfe, Pflegeeinrichtung, Betriebstätte, Institutionenkarte, Pflegeheim

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)