Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (außer Heizölverbraucheranlagen und JGS-Anlagen) anzeigen

    Wenn Sie eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen errichten oder wesentlich ändern wollen oder Maßnahmen ergreifen wollen, die eine Änderung der Gefährdungsstufe zur Folge haben, müssen Sie das anzeigen.

    Beschreibung

    Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer prüfpflichtigen Anlage reichen Sie rechtzeitig vorher bei der zuständigen Behörde ein.

    Das Errichten dieser Anlagen ist nicht anzuzeigen, wenn

    • für die Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe eine Eignungsfeststellung nach dem Wasserhaushaltsgesetzes beantragt wird oder
    • Anlagen Gegenstand eines Zulassungsverfahrens nach anderen Rechtsvorschriften sind, sofern im Zulassungsverfahren auch die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung sichergestellt wird. Nicht anzeigepflichtig sind in diesem Fall auch zulassungsbedürftige wesentliche Änderungen der Anlage.

    Online-Dienst

    Anzeige von AwSV-Anlagen (außer Heizöl- und Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen)

    ID: L100012_273140644

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Anlage neu errichten oder wesentlich ändern, müssen Sie dies der Wasserbehörde mindestens 6 Wochen im Voraus anzeigen. Hiervon ausgenommen sind Heizöl- und JGS-Anlagen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 05.07.2022 (von: Schaarschmidt, Christopher)

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    In Schleswig-Holstein sind die unteren Wasserbehörden der Kreise beziehungsweise der kreisfreien Städte zuständig.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 343-AwSV Anlagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Barlachstraße 2

    23909 Ratzeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04541 888-429

    E-Mail: abfall@kreis-rz.de

    Version

    Technisch erstellt am 17.05.2023 (von: Webservice, Kreis Herzogtum Lauenburg)

    Technisch geändert am 17.09.2024 (von: Webservice, Kreis Herzogtum Lauenburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Anzeigeformular
    • Detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen)
    • Gegebenenfalls Sachverständigengutachten

    Voraussetzungen

    Die Anlagen müssen die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhalten. Das ist mit den vorzulegenden Unterlagen nachzuweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Anzeige online einreichen wollen:

    • Sie reichen die Anzeige über den Onlinedienst ein.
    • Die Wasserbehörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
    • Außerdem werden die inhaltlichen Voraussetzungen überprüft, wodurch es möglicherweise ebenfalls zu Nachforderungen kommen kann.
    • Die Behörde kann das Vorhaben vorläufig oder endgültig untersagen oder einen Bescheid mit Auflagen erlassen.

    Wenn Sie die Anzeige per Brief oder E-Mail senden wollen:

    • Sie füllen die für die Anzeige benötigten Formulare aus und senden sie der unteren Wasserbehörde zu.
    • Die weiteren Verfahrensschritte entsprechen dem Online-Verfahren.

    Fristen

    Bitte richten Sie Ihre Anzeige mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Gebühr ab 25.0 EUR bis 1000.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein am 05.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 16.11.2023 (von: Papke, Andrea)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Anzeigepflicht, AwSV, Anlage, Prüfpflichtige Anlage, Anlagensicherheit, wassergefährdend, Anzeige, ändern, Umgang, Wasserbehörde, Gefährdungsstufe, wesentliche Änderung, Errichten, melden, Wassergefährdende Stoffe, Stoffe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)