Gesellschafter- oder Gesellschafterinnenwechsel und Änderungen der Vertretungsberechtigung mitteilen
Wenn bei in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über Inhaber eines Betriebs, zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes eingetragenen Gesellschaften Änderungen im Gesellschafterbestand oder der Vertretungsberechtigung eintreten, müssen Sie dies mitteilen.
Beschreibung
Betriebe des zulassungspflichtigen Handwerks werden in der Handwerksrolle erfasst, solche des zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes. Für die Führung beider Register sind die Handwerkskammern auf regionaler Ebene zuständig.
In den von den Handwerkskammern geführten Registern sind Daten zu den Betriebsinhabern oder Betriebsinhaberinnen gespeichert. Ist Unternehmensträgerin eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, werden auch bestimmte Daten zu den Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen und zu vertretungsberechtigten Personen erfasst. Treten neue Gesellschafter oder Gesellschafterinnen ein oder scheiden alte Gesellschafter oder Gesellschafterinnen bei einer eingetragenen Gesellschaft aus, so ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen. Entsprechendes gilt für einen Wechsel der vertretungsberechtigten Personen, wenn etwa ein Geschäftsführungswechsel bei einer GmbH stattfindet.
zuständige Stelle
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Ansprechpartner
Handwerkskammer Flensburg
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: ja
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1738
24907 Flensburg
Öffnungszeiten
Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr Fr. 7.30 – 12.30 Uhr
Kontakt
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr  
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
erforderliche Unterlagen
- Angaben zum Betrieb:
- Betriebsnummer
- Betriebsname
- Angaben zum Anliegen: Eintritt oder Austritt von Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen beziehungsweise Wechsel bei der Vertretungsbefugnis
Voraussetzungen
- Bei einer Handwerkskammer in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragener Betrieb
- Mitzuteilen ist
- Eintritt neuer Gesellschafter oder Gesellschafterinnen oder Ausscheiden alter Gesellschafter oder Gesellschafterinnen oder
- Wechsel der vertretungsberechtigten Personen von Gesellschaften (z, B. Geschäftsführungswechsel bei GmbH).
Rechtsgrundlage(n)
§ 6 Absatz 1 Handwerksordnung (HWO)
§ 19 Handwerksordnung (HWO)
Verfahrensablauf
Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen am 08.09.2022
Stichwörter
Adresse, Vertretungsberechtigte, Handwerksrolle, Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe, HWK, Datenänderung, zulassungsfreies Handwerk, Änderungen, persönliche Daten, Betriebsleitung, Geschäftsführung, Handwerksregister, Handwerksrolleneintragung, Handwerkerverzeichnis, Eintragung Handwerksrolle, zulassungspflichtiges Handwerk, handwerksähnliches Gewerbe, Handwerk, Gesellschafter, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, Handwerkskammer