Jägerprüfung Zulassung zur Prüfung zur Erlangung eines Jagdscheins

    Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen

    Wenn Sie einen Jagdschein beantragen möchten, müssen Sie vorher einen Jägerprüfung bestanden haben. Hierfür können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.

    Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung.

    Online-Dienst

    Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung stellen

    ID: L100012_284171256

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 400 - Jagdscheinangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Farchauer Weg 7

    23909 Fredeburg

    Öffnungszeiten

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Telefonisch sind wir für Sie wie folgt erreichbar: Dienstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Eine postalische Einreichung der Unterlagen (z.B. Jagdscheinverlängerung, Waffeneintragung,..) ist weiterhin möglich. Von Anfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen. 21.08.2020

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04541 861-529

    E-Mail: richter@kreis-rz.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Jägerprüfung, Jagdpatent, Jagd, Jagen, Jäger, Jagdkarte, Jagdwesen, Jagderlaubnis, Jagdschein, Jagdlizenz, jagdrechtliche Erlaubnis, Jägerei, Jägerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English