Jagdschein Erteilung Tagesjagdschein

    Jagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen

    Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Tagesjagdschein von der zuständigen Behörde ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Wenn Sie die Jagd nicht regelmäßig ausüben möchten, dann können Sie einen Tagesjagdschein beantragen. 

    Hinweise für Segeberg: Jagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen

    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    Aufgrund vieler Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
    • Stellen Sie gerne einen Online-Antrag zur Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines.
    • Nach Ihrem Online-Antrag erfolgt die Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen postalisch.
    • Bei Fragen können Sie uns auch gerne eine E-Mail schicken.
    • Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde länger dauern (circa 4 bis 6 Wochen). Wir bitten um ein wenig Geduld und werden unaufgefordert auf Sie zurückkommen.
    Ansprechpartner*innen

    Waffenbesitzkarte (WBK), Europäischer Feuerwaffenpass (EFP), Jagdschein und Waffenannahme/-herausgabe. A-C

    D-E

    Name ist noch zu benennen.

    F G-H I-N O-S T

    Name ist noch zu benennen.

    U-Z Kleiner Waffenschein A-H I-Z
    Informationen
    • bei Ersterteilung,
    • bei Verlängerung und
    • bei Doppelausfertigung/Zweitschrift.
    Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen
    • Jagdschein,
    • Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines,
    • Nachweis über bestehende Jagdhaftpflichtversicherung (entsprechend der beantragten Gültigkeitsdauer des Jagdscheines für das Jagdjahr vom 01.04. bis 31.03. (für 1 Jahr/2 Jahre oder 3 Jahre).
    • Bei Verlängerung bitte prüfen, ob dies im Dokument noch möglich ist. Falls nicht bitte ein aktuelles Lichtbild beifügen.
    Bei Erstantrag zusätzlich
    • Zeugnis über abgelegte Jägerprüfung,
    • ein Lichtbild und
    • Bescheinigungen Fangjagdseminar.
    Bei Doppelausfertigung/Zweitschrift
    • Antrag auf Erteilung einer Doppelausführung/Zweitschrift für den verlorenen Jagdschein und
    • ein Lichtbild.
    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

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    Bürger*innen-Service

    Online-Dienst

    Antrag auf Ausstellung und Verlängerung eines Jagdscheines nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    ID: L100012_294643111

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2023 (von: Webservice, Kreis Segeberg)

    Technisch geändert am 03.05.2024 (von: Webservice, Kreis Segeberg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

    Ansprechpartner

    Kreis Segeberg - Jagd- und Waffenbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 30

    23795 Bad Segeberg

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit der Jagd- und Waffenbehörde
    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
    Mittwoch geschlossen.
    Dienstag und Donnerstag auch 14.00 - 16.00 Uhr.

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 21.01.2022 (von: Webservice, Kreis Segeberg)

    Technisch geändert am 16.11.2024 (von: Webservice, Kreis Segeberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • Zeugnis der Jägerprüfung
    • aktuelles Lichtbild
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

    Formulare

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • bestandene Jägerprüfung

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.

    Fristen

    Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 04.07.2023 (von: Bergmann, Katina)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Jagdwesen, Jagderlaubnis, Jagen, Jagdpatent, Jagdlizenz, Jäger, jagdrechtliche Erlaubnis, Jägerei, Jagd, Jagdkarte, Jägerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

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