Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.
Beschreibung
Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
- Sorgeerklärungen abgegeben werden.
- Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
- Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist.
Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.
Online-Dienst
Auskunft aus dem Sorgeregister gemäß §58 SGB VIII
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zuständige Stelle
Zuständiges Jugendamt
Zuständigkeit
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Jugendamt, Sachbereich Beistandschaft, Beurkundung
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Andreas-Gayk-Straße, Holstenbrücke, Ziegelteich
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:30 Di.08:30 - 12:30 Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr. geschlossen Hinweis: Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Gesprächstermin.
Kontakt
Fax: +49 431 901-63100
E-Mail: jugendamt.unterhalt@kiel.de
Kontaktperson
Arbeitsgruppenleitung
Telefon Festnetz: +49 431 901-3117
Weitere Informationen
Für ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie bitte zuvor telefonisch einen Termin. Sollte der von Ihnen gewählte Anschluss nicht erreichbar sein, wählen Sie bitte eine der Telefonnummern der Arbeitsgruppenleitungen.
Stichwörter
Feststellung von Vaterschaften, Sorgeerklärung
erforderliche Unterlagen
Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Voraussetzungen
- Geburtsdatum des Kindes
- Geburtsort des Kindes
- Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat
Rechtsgrundlage(n)
§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html
Rechtsbehelf
Nein
Verfahrensablauf
Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.
- Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft.
- Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
3 Tage bis 6 Wochen
Kosten
Kostenlos
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport am 19.10.2022
Stichwörter
Sorgeregister, Sorgeerklärung, Elterliche Sorge, Beistandschaft, Negativattest, Alleiniges Sorgerecht, Bescheinigung, Uneheliches Kind, Negativbescheinigung, Sorgerecht, Gemeinsame Sorge, elterliche Sorge