Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen
Wenn Sie in einem laufenden Asylverfahren arbeiten möchten und bereits einen Arbeitgeber gefunden haben, der Sie einstellen möchte, können Sie eine Beschäftigungserlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie sich in einem laufenden Asylverfahren befinden, ist eine Beschäftigung nur dann erlaubt, wenn dies in Ihrer Aufenthaltsgestattung ausdrücklich vermerkt ist. Wenn Sie arbeiten möchten, müssen Sie deshalb bei der Ausländerbehörde eine Beschäftigungserlaubnis beantragen. Dies gilt auch für die Ausübung einer betrieblichen Berufsausbildung oder eines Praktikums.
Halten Sie sich seit drei Monaten gestattet im Bundesgebiet auf, sind nicht (mehr) verpflichtet, in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende (auch Aufnahmeeinrichtung, Ankunftszentrum oder Ankerzentrum) zu wohnen und haben bereits einen Arbeitgeber gefunden, der Sie einstellen möchte, kann Ihnen die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt werden.
Zur Bearbeitung Ihres Antrags beteiligt die Ausländerbehörde in der Regel die Bundesagentur für Arbeit, welche die Arbeitsbedingungen prüft. Nach einem mehr als vierjährigen, ununterbrochenen Aufenthalt in Deutschland muss die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr beteiligt werden.
Wenn Sie eine betriebliche Berufsausbildung (duale Ausbildung) absolvieren möchten, muss die Beschäftigungserlaubnis für den konkreten Ausbildungsplatz individuell beantragt werden. Schulische Berufsausbildungen sind genehmigungsfrei.
Die Beschäftigungserlaubnis wird befristet für die Dauer der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt, längstens bis zum Erlöschen der Aufenthaltsgestattung.
Es bestehen die folgenden Einschränkungen:
Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist grundsätzlich untersagt, so lange Sie verpflichtet sind, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Nur wenn Ihr Asylverfahren nicht innerhalb von neun Monaten abgeschlossen wurde, kann Ihnen die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt werden.
Wenn Sie Asylbewerber oder Asylbewerberin aus einem sogenannten „sicheren Herkunftsstaat“ sind, also aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (Nordmazedonien), Montenegro, Senegal oder Serbien stammen, und ihren Asylantrag nach dem 31. August 2015 gestellt haben, können Sie während des Asylverfahrens keine Beschäftigungserlaubnis erhalten.
Auch für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, deren Asylverfahren als offensichtlich unbegründet oder unzulässig abgelehnt wurde und für deren Klage keine aufschiebende Wirkung angeordnet wurde, besteht kein Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Hinweise für Segeberg: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.
Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
-
Datum: 16.07.2024 Ansprechpartner*innen der Ausländerbehörde
- PDF-DokumentDateiformat und -größe: PDF, 371 kB
Leitung Anmeldung und Leitungstresen Asyl-Bereich
Mail schreiben
A - BAJ
BAK - H
I - O
P - SG
SH - Z
Allgemeiner Bereich / EU-AngelegenheitenMail schreiben
Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte, ICT-Karte, Visumsverfahren, Verpflichtungserklärung Aufenthaltskarte für Familienangehörige, Daueraufenthaltskarte, Bescheinigung über das DaueraufenthaltsrechtFachgebietsleitung
A - ALS
ILK - JAL
ALT - BRE
JAM - KAA
BRF - CAL
KAB - KAD
CAM - GAM
KAE - KARG
GAN - ILJ
KARH - KER
ILK - LD
LE - NG
KES - KHE
NH - REY
KHF - KN
REZ - TAL
KO - KRI
TAM - Z
KRJ - LD
Ukrainische Flüchtlinge Bescheide / Rechtsverfahren / AusreisemanagementA - J
K - Z
A - Z
EinbürgerungMail schreiben
A - AL
AM - F
G - M
N - Z
Abholung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen AnschriftenänderungAktenverwaltung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.
Ansprechpartner
Kreis Segeberg - Ausländer- und Asylangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Ausländerbehörde Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr. Dienstag und Donnerstag auch 14.00 bis 16.00 Uhr. Mittwochs geschlossen. Es gilt Terminpflicht in allen Gebäuden der Kreisverwaltung.
Kontakt
E-Mail: auslaenderbehoerde@segeberg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Gültige Aufenthaltsgestattung
- Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz), sofern vorhanden
- Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ (vom Arbeitgeber vollständig auszufüllen)
- Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
- Sie sind im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgestattung.
- Sie sind nicht verpflichtet, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, und halten sich seit drei Monaten gestattet im Bundesgebiet auf.
- Sie sind verpflichtet, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, aber Ihr Asylverfahren wurde nicht innerhalb von neun Monaten unanfechtbar abgeschlossen und sie kommen nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat.
- Sie kommen zwar aus einem sicheren Herkunftsstaat, aber haben Ihren Asylantrag vor dem 31. August 2015 gestellt.
- Ein Arbeitgeber hat Ihnen einen konkreten Arbeitsplatz angeboten und das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ ausgefüllt.
- Die Bedingungen, unter denen Sie künftig arbeiten werden, sind mit denen deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vergleichbar.
- Ihr Arbeitslohn entspricht dem Lohn deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Verfahrensablauf
- Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, übermitteln Sie vorab das von Ihrem Arbeitgeber vollständig ausgefüllte Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ an die Ausländerbehörde und vereinbaren einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der OnlineAntragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- In der Regel wird die Ausländerbehörde die Bundesagentur für Arbeit um Zustimmung bitten.
- Wird die Beschäftigungserlaubnis erteilt, wird in der Regel ein entsprechender Eintrag auf der Aufenthaltsgestattung (unter „Nebenbestimmungen“) oder in einem Zusatzblatt vorgenommen.
Fristen
Die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung sollte vor Abschluss eines Arbeitsvertrages beantragt werden.
Die Erlaubnis wird befristet für die Dauer der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, längstens bis zum Erlöschen Ihrer Aufenthaltsgestattung.
Kosten
Die Erteilung der Beschäftigungserlaubnis ist kostenfrei.
Weitere Informationen
- Informationen des BAMF zum Asyl- und Flüchtlingsschutz sowie dem Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen
- Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Arbeitsmarktzugang für Menschen aus dem Ausland (u.a. Migration-Check für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Merkblatt Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland)
- Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Arbeitsförderung
- Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
- Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 28.01.2022
Stichwörter
Aufenthaltsrecht, Gehalt, Asylantrag, Beschäftigung, Anstellung, Laufendes Asylverfahren, Asylbewerber, Arbeit, Antrag auf Arbeitserlaubnis, Lohn, Erlaubnisvorbehalt, Ausbildung, Job, Beschäftigungsverbot, Asylbewerberin, Praktikum, Arbeitsmarktzugang, Einwanderung, Beruf, Erwerbstätigkeit, Lebensunterhalt
Metainformation
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Oersdorf
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Oering
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Blunk
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Travenhorst
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Seedorf (Segeberg)
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Bad Bramstedt
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Winsen
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Neuengörs
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Sülfeld
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Hüttblek
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Itzstedt
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Bornhöved
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Stuvenborn
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Wakendorf I
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Leezen
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Rohlstorf
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Nahe
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Schackendorf
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Tensfeld
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Auenland Südholstein
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Geschendorf
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Henstedt-Ulzburg
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Westerrade
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Gönnebek
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Kayhude
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Schmalensee
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Groß Rönnau
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Norderstedt
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Bad Segeberg
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Klein Rönnau
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Nehms
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Weede
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Ellerau
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Wahlstedt
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Boostedt-Rickling
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Tarbek
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Bad Bramstedt-Land
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Bahrenhof
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Glasau
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Klein Gladebrügge
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Seth
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Krems II
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Sievershütten
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Wensin
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Wakendorf II
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Bühnsdorf
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Schieren
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Dreggers
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Kaltenkirchen
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Pronstorf
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Kattendorf
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Traventhal
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Trappenkamp
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Negernbötel
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Fahrenkrug
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Kisdorf
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Segeberg
- Ursprungsportal: Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen in Damsdorf