Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse
Sie können die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung, an der ein öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht, beantragen, wenn deren Gültigkeit bald endet.
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung, an der ein öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht, wird befristet erteilt. Sie kann verlängert werden, wenn die Beschäftigung über die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis hinaus fortgesetzt werden soll.
Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Befristung bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde.
Für die Verlängerung gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere sollte an Ihrer Beschäftigung weiterhin ein öffentliches Interesse bestehen. Ein öffentliches Interesse an der Beschäftigung lässt sich zum Beispiel begründen,
- wenn ein regionales oder überregionales öffentliches Interesse an den Produkten oder Dienstleistungen eines Arbeitgebers besteht oder wenn am Standort des Arbeitgebers eine Unterversorgung mit bestimmten Gütern oder Dienstleistungen festzustellen ist (regionale Interessen). Auch versorgungs- oder kommunalpolitische Gründe können hierbei eine Rolle spielen.
- wenn erhebliche Investitionen und/oder eine nennenswerte Zahl von Arbeitsplätzen geschaffen oder gesichert werden; wenn mit der Unternehmensgründung eine nachhaltige Verbesserung der Absatz- oder Marktchancen inländischer Unternehmen verbunden ist oder es sich um die Errichtung eines Fertigungsbetriebes für technisch hochwertige (zukunftssichere) und/oder besonders umweltverträgliche Produkte handelt (wirtschaftliche Interessen).
- wenn durch die Beschäftigung Arbeitsplätze erhalten oder geschaffen werden (arbeitsmarktpolitische Interessen).
Das privatwirtschaftliche, betriebliche Interesse eines Arbeitgebers allein reicht nicht aus, um ein öffentliches Interesse an der Beschäftigung zu begründen.
Für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist Ihre Qualifikation nicht maßgeblich.
Bei der erstmaligen Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis hat die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt. Wenn die Gültigkeit der Zustimmung abgelaufen ist, muss sie für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erneut erteilt werden.
Unter Umständen wurden Sie bei der erstmaligen Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Ist dies der Fall, muss dies bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis berücksichtigt werden. Haben Sie noch nicht an einem Integrationskurs teilgenommen, kann die Ausländerbehörde Ihren Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ablehnen. Haben Sie den Integrationskurs noch nicht abgeschlossen, wird die Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich jeweils nur um ein Jahr verlängert bis Sie diesen erfolgreich abschließen oder den Nachweis erbringen, dass Ihre Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist.
Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Dauer der Befristung richtet sich nach der Dauer Ihres Arbeitsvertrags bzw. der Geltungsdauer der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.
Hinweise für Segeberg: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.
Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
-
Datum: 16.07.2024 Ansprechpartner*innen der Ausländerbehörde
- PDF-DokumentDateiformat und -größe: PDF, 371 kB
Leitung Anmeldung und Leitungstresen Asyl-Bereich
Mail schreiben
A - BAJ
BAK - H
I - O
P - SG
SH - Z
Allgemeiner Bereich / EU-AngelegenheitenMail schreiben
Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte, ICT-Karte, Visumsverfahren, Verpflichtungserklärung Aufenthaltskarte für Familienangehörige, Daueraufenthaltskarte, Bescheinigung über das DaueraufenthaltsrechtFachgebietsleitung
A - ALS
ILK - JAL
ALT - BRE
JAM - KAA
BRF - CAL
KAB - KAD
CAM - GAM
KAE - KARG
GAN - ILJ
KARH - KER
ILK - LD
LE - NG
KES - KHE
NH - REY
KHF - KN
REZ - TAL
KO - KRI
TAM - Z
KRJ - LD
Ukrainische Flüchtlinge Bescheide / Rechtsverfahren / AusreisemanagementA - J
K - Z
A - Z
EinbürgerungMail schreiben
A - AL
AM - F
G - M
N - Z
Abholung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen AnschriftenänderungAktenverwaltung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Zuständigkeit
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Ansprechpartner
Kreis Segeberg - Ausländer- und Asylangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Ausländerbehörde Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr. Dienstag und Donnerstag auch 14.00 bis 16.00 Uhr. Mittwochs geschlossen. Es gilt Terminpflicht in allen Gebäuden der Kreisverwaltung.
Kontakt
E-Mail: auslaenderbehoerde@segeberg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Reisepass
- Aktueller Aufenthaltstitel
- Original Ihres Arbeitsvertrags oder eines verbindlichen Arbeitsplatzangebots (bitte nutzen Sie hierfür das bundesweit einheitliche Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis )
- Aktuelles biometrisches Foto
- Aktuelle Meldebescheinigung
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Mietvertrag
Formulare
- Formulare: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (bundesweit einheitlich); weitere behördenspezifische Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung im öffentlichen Interesse.
- Die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben einen neuen Arbeitsvertrag oder ein neues verbindliches Arbeitsplatzangebot bei demselben oder einem anderen Arbeitgeber.
- An Ihrer Beschäftigung besteht weiterhin ein öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Ihren Krankenversicherungsschutz weiterhin eigenständig ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit für die Arbeitsaufnahme liegt vor bzw. wurde erneuert (die Zustimmung wird in der Regel von der Ausländerbehörde eingeholt). Für die Zustimmung müssen u.a. Ihre Arbeitsbedingungen (insbesondere Gehalt) mit denen eines deutschen Beschäftigten an gleicher Position vergleichbar sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Abs. 1 i.V.m. § 19c Abs. 3 AufenthG
§ 19c Absatz 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
§ 39 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
§ 35 Beschäftigungsverordnung (BeschV)
Verfahrensablauf
Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
- Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin.
- Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Erneuerung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Erneuerung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) genommen.
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.
- Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
- Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
- Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde
Fristen
- Die Verlängerung sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
- Im Falle der Verlängerung wird die neue Aufenthaltserlaubnis erneut befristet ausgestellt. Die Gültigkeit richtet sich nach der Geltungsdauer Ihres Arbeitsvertrags und der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
- Widerspruchsfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
etwa sechs bis acht Wochen.
Kosten
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis:
- für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten:
EUR 96 - für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten:
EUR 93
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels muss für die Verlängerung neu ausgestellt werden. Die Gebühr für die Neuausstellung des Kartenkörpers beträgt EUR 67,00.
Weitere Informationen
Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
Telefon: 030 1815-1111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 19.05.2020
Stichwörter
Erwerbstätigkeit, Sonderregelung, Beschäftigung ohne Qualifikation, Qualifikationsunabhängige Beschäftigung, Beschäftigungserlaubnis verlängern, Sonstige Beschäftigungszwecke, Beschleunigtes Fachkräfteverfahren, Arbeitsmarktzugang, Besonderes Interesse an der Beschäftigung, Arbeitserlaubnis verlängern
Metainformation
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Oersdorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Oering
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Blunk
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Travenhorst
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Seedorf (Segeberg)
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Bad Bramstedt
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Winsen
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Neuengörs
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Sülfeld
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Hüttblek
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Itzstedt
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Bornhöved
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Stuvenborn
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Wakendorf I
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Leezen
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Rohlstorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Nahe
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Schackendorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Tensfeld
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Auenland Südholstein
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Geschendorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Henstedt-Ulzburg
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Westerrade
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Gönnebek
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Kayhude
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Schmalensee
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Groß Rönnau
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Norderstedt
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Bad Segeberg
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Klein Rönnau
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Nehms
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Weede
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Ellerau
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Wahlstedt
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Boostedt-Rickling
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Tarbek
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Bad Bramstedt-Land
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Bahrenhof
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Glasau
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Klein Gladebrügge
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Seth
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Krems II
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Sievershütten
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Wensin
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Wakendorf II
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Bühnsdorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Schieren
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Dreggers
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Kaltenkirchen
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Pronstorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Kattendorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Traventhal
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Trappenkamp
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Negernbötel
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Fahrenkrug
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Kisdorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Segeberg
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse in Damsdorf