Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen
Sie können für die Suche nach einem Studienplatz eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von maximal neun Monaten beantragen.
Beschreibung
Sie können für die Suche nach einem Studienplatz eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie in Deutschland studieren möchten, Ihnen aber noch kein Studienplatz zur Verfügung steht.
Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen die zur Personensorge berechtigten Personen Ihrem Aufenthalt zur Studienbewerbung zustimmen.
Hinweise für Segeberg: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.
Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
-
Datum: 16.07.2024 Ansprechpartner*innen der Ausländerbehörde
- PDF-DokumentDateiformat und -größe: PDF, 371 kB
Leitung Anmeldung und Leitungstresen Asyl-Bereich
Mail schreiben
A - BAJ
BAK - H
I - O
P - SG
SH - Z
Allgemeiner Bereich / EU-AngelegenheitenMail schreiben
Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte, ICT-Karte, Visumsverfahren, Verpflichtungserklärung Aufenthaltskarte für Familienangehörige, Daueraufenthaltskarte, Bescheinigung über das DaueraufenthaltsrechtFachgebietsleitung
A - ALS
ILK - JAL
ALT - BRE
JAM - KAA
BRF - CAL
KAB - KAD
CAM - GAM
KAE - KARG
GAN - ILJ
KARH - KER
ILK - LD
LE - NG
KES - KHE
NH - REY
KHF - KN
REZ - TAL
KO - KRI
TAM - Z
KRJ - LD
Ukrainische Flüchtlinge Bescheide / Rechtsverfahren / AusreisemanagementA - J
K - Z
A - Z
EinbürgerungMail schreiben
A - AL
AM - F
G - M
N - Z
Abholung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen AnschriftenänderungAktenverwaltung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Ansprechpartner
Kreis Segeberg - Ausländer- und Asylangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Ausländerbehörde Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr. Dienstag und Donnerstag auch 14.00 bis 16.00 Uhr. Mittwochs geschlossen. Es gilt Terminpflicht in allen Gebäuden der Kreisverwaltung.
Kontakt
E-Mail: auslaenderbehoerde@segeberg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
- Visum, sofern dies für die Einreise erforderlich war
- Bei einem Voraufenthalt in Deutschland: Aktuelles Aufenthaltsdokument (zum Beispiel Aufenthaltstitel)
- Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
- Nachweis über den Schulabschluss, der unmittelbar zum Studium in Deutschland oder hilfsweise zum Besuch eines Studienkollegs berechtigt
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel aus eigenem Vermögen, Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto, Bankbürgschaft, Verpflichtungserklärung, Stipendium, Nachweise über das Einkommen der Eltern oder Ähnliches)
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder VersicherungsPolice)
- Bei Minderjährigen: Zustimmung aller personensorgeberechtigten Personen zum geplanten Aufenthalt (Einverständniserklärung); können die sorgeberechtigten Eltern den Antrag nicht gemeinsam für ihr Kind stellen, wird eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Elternteils benötigt; steht das Sorgerecht nur einem Elternteil zu, genügt die Unterschrift dieses Elternteils
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
Formulare
- Formulare: Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
- Sie möchten sich in Deutschland aufhalten, um einen Studienplatz zu suchen.
- Sie sind aufgrund Ihres Schulabschlusses zum Besuch einer deutschen Hochschule oder eines Studienkollegs berechtigt.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz für die Dauer Ihres Aufenthaltes aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Verfahrensablauf
- Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen Sie den Antrag nicht selbst stellen, sondern benötigen einen Vertreter (in der Regel erfolgt die Antragstellung durch die sorgeberechtigten Eltern).
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der OnlineAntragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Sie bei der persönlichen Vorsprache von mindestens einem Vertreter begleitet werden. Können die sorgeberechtigten Elternteile nicht persönlich erscheinen, ist eine schriftliche Vollmacht für die Antragstellung beizubringen.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der Aufenthaltserlaubnis in Gestalt eines elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eATKarte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Antragsfrist:
6 Wochen bis 8 Wochen
Bemerkung (für weitere Informationen zur Gültigkeit):
Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal neun Monate befristet erteilt.
Bearbeitungsdauer
ca. 6 Wochen bis 8 Wochen
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Kosten
- 100,00 Euro für volljährige Antragstellende
- 50,00 Euro für minderjährige Antragstellende
Bemerkung:
Für die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.
In bestimmten Fällen können Gebührenermäßigungen oder -befreiungen in Betracht kommen (zum Beispiel für Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge). Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.
Hinweise (Besonderheiten)
- Das Verfahren in der Ausländerbehörde wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.
- Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
- Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 17.01.2023
Stichwörter
Schulabschluss, Lebensunterhaltssicherung, Einwanderung, Universität, Bewerbung um ein Studium, Einreise, Hochschulzugang, Aufenthaltsrecht, Studienplatz suchen, Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, Antrag auf Aufenthaltstitel, Studentenvisum, Studieren in Deutschland, Studienbewerbung, Zulassung zum Studium, Vollzeitstudium, Lebensunterhaltssicherung: Aufenthaltstitel, Aufenthaltserlaubnis, Hochschule, Studiengang, Ausländische Studierende
Metainformation
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Oersdorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Oering
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Blunk
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Travenhorst
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Seedorf (Segeberg)
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Bad Bramstedt
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Winsen
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Neuengörs
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Sülfeld
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Hüttblek
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Itzstedt
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Bornhöved
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Stuvenborn
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Wakendorf I
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Leezen
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Rohlstorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Nahe
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Schackendorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Tensfeld
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Auenland Südholstein
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Geschendorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Henstedt-Ulzburg
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Westerrade
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Gönnebek
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Kayhude
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Schmalensee
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Groß Rönnau
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Norderstedt
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Bad Segeberg
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Klein Rönnau
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Nehms
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Weede
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Ellerau
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Wahlstedt
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Boostedt-Rickling
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Tarbek
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Bad Bramstedt-Land
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Bahrenhof
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Glasau
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Klein Gladebrügge
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Seth
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Krems II
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Sievershütten
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Wensin
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Wakendorf II
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Bühnsdorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Schieren
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Dreggers
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Kaltenkirchen
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Pronstorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Kattendorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Traventhal
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Trappenkamp
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Negernbötel
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Fahrenkrug
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Kisdorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Segeberg
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen in Damsdorf