Gebühr für Kindertageseinrichtungen Ermäßigung

    Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen

    Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege können bei entsprechend geringem Einkommen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen bzw. übernommen werden.

    Beschreibung

    Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ganz oder teilweise von der Gemeinde/der Stadt/dem Kreis erlassen bzw. übernommen. Wenn die Eltern Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, wird der Elternbeitrag auf Antrag ganz erlassen bzw. übernommen.

    Hinweise für Schenefeld: Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen

    Geschwisterermäßigung

    Werden mehrere in einem Haushalt lebende Geschwisterkinder gleichzeitig in anerkannten Einrichtungen betreut, so kann der Elternbeitrag auf Antrag reduziert werden. Die Geschwisterermäßigung erfolgt unabhängig vom Einkommen.

    Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.05.2023 beschlossen, dass ab dem 01.01.2024 die Geschwisterermäßigung unter bestimmten Voraussetzungen auch Berücksichtigung findet, wenn das ältere schulpflichtige Geschwisterkind - als sogenanntes Zählkind - in nachschulischen Betreuungsangeboten gefördert wird.

    Hierzu müssen gem. Beschluss folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    1. Wöchentlich mindestens 10 Betreuungsstunden vorliegen,-
    2. eine regelmäßige Betreuung an mindestens 4 Tagen in der Woche erfolgt,-
    3. eine Betreuung von mindestens 30 % aller Schulferientage im Jahr angeboten wird (abzgl. Feiertage), -
    4. eine Mittagsverpflegung angeboten wird.

    Unter das nachschulische Betreuungsangebot fallen alle Schulträger bzw. Schulverbände formal organisierten Betreuungsformate, die sich an schulpflichtige Grundschulkinder richten (u.a. Hort, Offener Ganztag, Gebundener Ganztag, Betreuungsvereine). Dem Antrag auf Geschwisterermäßigung ist ein Nachweis über die nachschulische Betreuung beizufügen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Gesetzlich zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Stadt Norderstedt als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Viele Kreise haben die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen beauftragt, die Aufgabe wahrzunehmen.

    Ansprechpartner

    Stadt Schenefeld - Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Soziales

    Adresse

    Postanschrift

    Holstenplatz 3-5

    22869 Schenefeld

    Öffnungszeiten

    Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 40 83037-157

    Fax: +49 40 83037-177

    E-Mail: Kathrin.Steinbuegl@stadt-schenefeld.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder über Einkünfte, Miete und Belastungen. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

    Formulare

    Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schenefeld: Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen

    § 31 Kindertagesförderungsgesetz Schleswig-Holstein (KiTaG)

    Fristen

    Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme spätestens ab dem Tage, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Einige kommunale Satzungen sehen eine Leistung schon ab Beginn des Antragsmonats vor. Eine darüberhinausgehende rückwirkende Ermäßigung/Übernahme der Kosten wird regelmäßig nicht gewährt.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Veränderungen jeglicher Art (familiär oder finanziell) sind unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.

    Hinweise für Schenefeld: Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Stichwörter

    KiTa

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de