Jagdsteuer
Kreise und kreisfreie Städte können für ihr Gebiet eine Jagdsteuer erheben.
Beschreibung
Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben werden. Eine Pflicht zur Erhebung einer Jagdsteuer besteht nicht.
Steuerpflichtig ist, wer das Jagdrecht ausübt oder ausüben lässt.
Hinweise für Neumünster: Jagdsteuer
Es fallen keine Jagdsteuern an.
Es fallen keine Jagdsteuern an.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Finanz-/Steuerabteilung).
Ansprechpartner
Stadt Neumünster - Steuern und Abgaben
Adresse
Postanschrift
Großflecken 59
24534 Neumünster
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag von 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr mittwochs und freitags geschlossen
Kontakt
Internet
Stichwörter
Abfallentsorgungsgebühren, An- und Abmeldung Hundesteuer, Hundesteuer, Niederschlagswassergebühren, Schmutzwassergebühren, Straßenreinigungsgebühren
Rechtsgrundlage(n)
§ 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein