Schiedsverfahren
Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten.
Beschreibung
Bei Rechtstreitigkeiten müssen nicht in allen Fällen sofort Gerichte mit der Klärung bemüht werden. Oftmals genügt ein Schiedsverfahren als zeitsparendere und kostengünstigere Alternative.
Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten. Dies betrifft sowohl zivil- als auch strafrechtliche Angelegenheiten.
In jeder Gemeinde gibt es ehrenamtlich tätige Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die für die Dauer von jeweils fünf Jahren gewählt werden. Ihre Aufgabe ist es, zwischen den Streitenden zu vermitteln und Lösungen für Rechtsstreitigkeiten zu finden. Sie unterliegen der absoluten Schweigepflicht, auch nach Ihrer Amtszeit, und sind befugt, rechtlich verbindliche Einigung durchzuführen.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Mitteldithmarschen: Schiedswesen
I. Schiedsamtsbezirk Meldorf
Zuständig für die Stadt Meldorf sowie die amtsangehörigen Gemeinden Bargenstedt, Barlt, Busenwurth, Elpersbüttel, Epenwöhrden, Gudendorf, Krumstedt, Nindorf, Nordermeldorf, Odderade, Sarzbüttel, Windbergen und Wolmersdorf.
Schiedsfrau Dr. Judith Arlt, Schleswiger Straße 7, 25704 Meldorf, 04832/6003833
Stellv. Schiedsmann Bernd Perthun, Südfall 10, 25704 Meldorf, 04832/5172
II. Schiedsamtsbezirk Albersdorf
Zuständig für die Gemeinden Albersdorf, Arkebek, Bunsoh, Immenstedt, Offenbüttel, Osterrade, Schafstedt, Schrum, Tensbüttel-Röst und Wennbüttel.
Schiedsfrau Kerstin Kramer, Mühlenstraße 12, 25767 Albersdorf, 04835/9712974
Stellv. Schiedsmann Günther Schadte, Schulweg 9, 25725 Schafstedt, 04805/995474
I. Schiedsamtsbezirk Meldorf
Zuständig für die Stadt Meldorf sowie die amtsangehörigen Gemeinden Bargenstedt, Barlt, Busenwurth, Elpersbüttel, Epenwöhrden, Gudendorf, Krumstedt, Nindorf, Nordermeldorf, Odderade, Sarzbüttel, Windbergen und Wolmersdorf.
Schiedsfrau Dr. Judith Arlt, Schleswiger Straße 7, 25704 Meldorf, 04832/6003833
Stellv. Schiedsmann Bernd Perthun, Südfall 10, 25704 Meldorf, 04832/5172
II. Schiedsamtsbezirk Albersdorf
Zuständig für die Gemeinden Albersdorf, Arkebek, Bunsoh, Immenstedt, Offenbüttel, Osterrade, Schafstedt, Schrum, Tensbüttel-Röst und Wennbüttel.
Schiedsfrau Kerstin Kramer, Mühlenstraße 12, 25767 Albersdorf, 04835/9712974
Stellv. Schiedsmann Günther Schadte, Schulweg 9, 25725 Schafstedt, 04805/995474
Ansprechpartner
Amt Mitteldithmarschen - Fachdienst 200 Allgemeine Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Bahnhofstraße 23 in Albersdorf
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
Anzahl: 18
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
rollstuhlgerecht in der Roggenstraße 14 in Meldorf und in der Bahnhofstraße 23 in Albersdorf
Aufzug ist nur in der Roggenstraße 14 in Meldorf vorhanden
Öffnungszeiten
Servicezeiten und direkte telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Durchwahl montags bis donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr freitags: 08:00 bis 12:00 Uhr Die Telefonzentrale ist zu folgenden Zeiten zu erreichen: montags: 7:00 Uhr - 12:00 Uhr dienstags: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr donnerstags: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr freitags: 7:00 Uhr - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bankverbindung
Amtskasse Mitteldithmarschen
Empfänger: Amtskasse Mitteldithmarschen
IBAN: DE30 2225 0020 0000 0054 60
BIC: NOLADE21WHO
Bankinstitut: Sparkasse Westholstein
erforderliche Unterlagen
Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Schiedsfrau/der zuständige Schiedsmann.
Formulare
Der Antrag muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Schiedsfrau/dem zuständigen Schiedsmann eingereicht werden.
Rechtsgrundlage(n)
Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO).
Fristen
Die allgemeinen Verjährungs- oder Ausschlussfristen.
Kosten
Gemäß § 45 Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) betragen die Kosten für ein Schiedsverfahren zwischen 20,00 und 75,00 Euro.
Gegebenenfalls angefallene Auslagen können gemäß § 46 SchO noch hinzukommen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE) oder des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Schiedswesen