Streitschlichtung Durchführung

    Schiedsverfahren

    Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten.

    Beschreibung

    Bei Rechtstreitigkeiten müssen nicht in allen Fällen sofort Gerichte mit der Klärung bemüht werden. Oftmals genügt ein Schiedsverfahren als zeitsparendere und kostengünstigere Alternative.

    Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten. Dies betrifft sowohl zivil- als auch strafrechtliche Angelegenheiten.

    In jeder Gemeinde gibt es ehrenamtlich tätige Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die für die Dauer von jeweils fünf Jahren gewählt werden. Ihre Aufgabe ist es, zwischen den Streitenden zu vermitteln und Lösungen für Rechtsstreitigkeiten zu finden. Sie unterliegen der absoluten Schweigepflicht, auch nach Ihrer Amtszeit, und sind befugt, rechtlich verbindliche Einigung durchzuführen.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise für Mitteldithmarschen: Schiedswesen

    I. Schiedsamtsbezirk Meldorf

    Zuständig für die Stadt Meldorf sowie die amtsangehörigen Gemeinden Bargenstedt, Barlt, Busenwurth, Elpersbüttel, Epenwöhrden, Gudendorf, Krumstedt, Nindorf, Nordermeldorf, Odderade, Sarzbüttel, Windbergen und Wolmersdorf.

    Schiedsfrau Dr. Judith Arlt, Schleswiger Straße 7, 25704 Meldorf, 04832/6003833
    Stellv. Schiedsmann Bernd Perthun, Südfall 10, 25704 Meldorf, 04832/5172

    II. Schiedsamtsbezirk Albersdorf

    Zuständig für die Gemeinden Albersdorf, Arkebek, Bunsoh, Immenstedt, Offenbüttel, Osterrade, Schafstedt, Schrum, Tensbüttel-Röst und Wennbüttel.

    Schiedsfrau Kerstin Kramer, Mühlenstraße 12, 25767 Albersdorf, 04835/9712974
    Stellv. Schiedsmann Günther Schadte, Schulweg 9, 25725 Schafstedt,  04805/995474

    I. Schiedsamtsbezirk Meldorf

    Zuständig für die Stadt Meldorf sowie die amtsangehörigen Gemeinden Bargenstedt, Barlt, Busenwurth, Elpersbüttel, Epenwöhrden, Gudendorf, Krumstedt, Nindorf, Nordermeldorf, Odderade, Sarzbüttel, Windbergen und Wolmersdorf.

    Schiedsfrau Dr. Judith Arlt, Schleswiger Straße 7, 25704 Meldorf, 04832/6003833
    Stellv. Schiedsmann Bernd Perthun, Südfall 10, 25704 Meldorf, 04832/5172

    II. Schiedsamtsbezirk Albersdorf

    Zuständig für die Gemeinden Albersdorf, Arkebek, Bunsoh, Immenstedt, Offenbüttel, Osterrade, Schafstedt, Schrum, Tensbüttel-Röst und Wennbüttel.

    Schiedsfrau Kerstin Kramer, Mühlenstraße 12, 25767 Albersdorf, 04835/9712974
    Stellv. Schiedsmann Günther Schadte, Schulweg 9, 25725 Schafstedt,  04805/995474

    Ansprechpartner

    Amt Mitteldithmarschen - Fachdienst 200 Allgemeine Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Roggenstraße 14

    25704 Meldorf

    Behindertenparkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Bahnhofstraße 23 in Albersdorf
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 18
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    rollstuhlgerecht in der Roggenstraße 14 in Meldorf und in der Bahnhofstraße 23 in Albersdorf

    Aufzug ist nur in der Roggenstraße 14 in Meldorf vorhanden

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten und direkte telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Durchwahl montags bis donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr freitags: 08:00 bis 12:00 Uhr Die Telefonzentrale ist zu folgenden Zeiten zu erreichen: montags: 7:00 Uhr - 12:00 Uhr dienstags: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr donnerstags: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr freitags: 7:00 Uhr - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Bankverbindung

    Amtskasse Mitteldithmarschen

    Empfänger: Amtskasse Mitteldithmarschen

    IBAN: DE30 2225 0020 0000 0054 60

    BIC: NOLADE21WHO

    Bankinstitut: Sparkasse Westholstein

    Version

    Technisch erstellt am 22.06.2020 (von: Rau, Karin)

    Technisch geändert am 31.05.2024 (von: Rau, Karin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Schiedsfrau/der zuständige Schiedsmann.

    Formulare

    Der Antrag muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Schiedsfrau/dem zuständigen Schiedsmann eingereicht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO).

    Fristen

    Die allgemeinen Verjährungs- oder Ausschlussfristen.

    Kosten

    Gemäß § 45 Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) betragen die Kosten für ein Schiedsverfahren zwischen 20,00 und 75,00 Euro.
    Gegebenenfalls angefallene Auslagen können gemäß § 46 SchO noch hinzukommen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE) oder des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 10.09.2012 (von: Claudia Knothe)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Schiedswesen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)