Erwerb einer Waffe anzeigen
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Ansprechpartner
Regionalverband Saarbrücken - Jagd- und Waffenbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.00 Uhr Di. 07.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.00 Uhr Mi. 08.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.00 Uhr Do. 13.30 - 17.30 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 681 506-3146
E-Mail: jagdwaffen@rvsbr.de
Landeshauptstadt Saarbrücken - Untere Waffen- und Jagdbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein mit Erwerbsberechtigung (Voreintrag)
- Europäischer Feuerwaffenpass (wenn Eintragung gewünscht)
Voraussetzungen
- Beim Erwerb einer Waffe: Erwerbsberechtigung (Waffenbesitzkarte [ggf. mit Voreintrag] oder Jagdschein)
- Beim Überlassen einer Waffe: Erwerbsberechtigung des Empfängers
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Erwerb einer erlaubnisbedürftigen Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Fristen
Der Erwerb oder die Überlassung sowie die Bearbeitung durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils ist innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bauen und Sport am 21.06.2024