Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer Abmeldung

    Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

    Dies gilt für folgende Fälle:

    • Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
    • Sie haben Ihren Hund abgegeben
    • Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
    • Ihr Hund ist entlaufen

    Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
     

    Online-Dienst

    Hundesteuer online abmelden

    ID: L100027_121901641

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Parchim - Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Schuhmarkt 1

    19370 Parchim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1549

    19365 Parchim

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr Freitag nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03871 71-211(Sekretariat Fachbereich 2)

    Fax: 03871 71-111

    E-Mail: steuern@parchim.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Parchim: FB2 SG22 Hundesteuer - Abmeldung

    Für die Abmeldung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt:

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
    • bei Einschläferung: tierärztliche Bescheinigung 
    • bei Abgabe des Hundes: Nachweis (zum Beispiel Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Parchim: FB2 SG22 Hundesteuer - Abmeldung

    Sie können Ihren Hund abmelden, wenn

    • Ihr Hund eingeschläfert wurde oder verstorben ist,
    • Sie Ihren Hund abgegeben haben, 
    • Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen sind oder
    • Ihr Hund entlaufen ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Parchim: FB2 SG22 Hundesteuer - Abmeldung

    Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halterin oder Halter eines Hundes bei Ihrer Wohnsitzgemeinde anzeigen.

    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die Hundehaltung endet.

    Falls Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift der neuen Halterin oder des neuen Halters angeben.

    Die ausgegebene aktuelle Hundesteuermarke ist bei Abmeldung des Hundes an die Wohnsitzgemeinde zurückzugeben.

    Kosten

    keine

    Hinweise für Parchim: FB2 SG22 Hundesteuer - Abmeldung

    Für die Abmeldung der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.

    Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 30.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English