Anpassung von Steuervorauszahlungen Bewilligung
Was können Sie tun, wenn die vom Finanzamt festgesetzten Vorauszahlungen zur Einkommensteuer zu hoch oder zu niedrig sind?
Beschreibung
Die Höhe der Vorauszahlungen ergibt sich grundsätzlich aus dem letzten Einkommensteuerbescheid. Sie bemisst sich grundsätzlich nach dem Ergebnis der letzten Einkommensteuer-Veranlagung. Die Vorauszahlungen können (nach oben oder nach unten) angepasst werden, wenn die voraussichtliche Einkommensteuer des laufenden Jahres davon abweicht.
Vorauszahlungstermine sind der 10. März, der 10. Juni, der 10. September und der 10. Dezember.
Online-Dienst
MFW-ELSTER
Beschreibung
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Zuständigkeit
Ihr zuständiges Finanzamt
Ansprechpartner
Finanzamt Saarbrücken I - Außenstelle Völklingen
Aktuelles
Am Standort Völklingen sind die Veranlagungsstellen für Körperschaften und Personengesellschaften angesiedelt. Nähere Angaben erhalten Sie über das Haupthaus des Finanzamts Saarbrücken I.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 10 09 52
66009 Saarbrücken
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06898 203-01
Finanzamt St. Wendel
Aktuelles
Überregionale Zuständigkeiten: Zur Verbesserung der Aufgabenerledigung wurden einige Aufgaben dieses Finanzamtes auf andere Finanzämter übertragen. Die folgenden Aufgaben bzw. Organisationseinheiten sind daher nicht beim Finanzamt St. Wendel angesiedelt. Das zuständige Finanzamt wird Ihnen bei Auswahl der Aufgabe bzw. Organisationseinheit angezeigt. Betriebspüfung für Groß- und Konzernbetriebe (Finanzamt Saarbrücken II) Betriebsprüfung für Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe (Finanzamt Saarbrücken II) Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle (Finanzamt Kusel-Landstuhl) Finanzkasse (Finanzamt Saarlouis) Grunderwerbsteuerstelle (Finanzamt Merzig) Lohnsteueraußenprüfung (Finanzamt Saarbrücken II) Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle (Finanzamt Saarbrücken II) Umsatzsteuersonderprüfung (Finanzamt Saarbrücken II) Veranlagung Körperschaften und Personengesellschaften (Finanzamt Saarbrücken I)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 12 40
66606 St. Wendel
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06851 804-0
Voraussetzungen
Vorauszahlungen sind nur festzusetzen, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Vorauszahlungszeitpunkt betragen. Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden gleichmäßig auf die künftigen Vorauszahlungstermine des laufenden Jahres verteilt.
Rechtsgrundlage(n)
§ 37 Einkommensteuergesetz
Verfahrensablauf
Sofern eine Änderung in Betracht kommt, sind dem Finanzamt die geänderten Werte (voraussichtliche Einkünfte, steuermindernde Tatbestände) mitzuteilen. Das Finanzamt entscheidet dann über eine eventuelle Neufestsetzung der Vorauszahlungen.
Die Antragstellung kann schriftlich oder elektronisch über das Portal ELSTER erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2 am 28.11.2023
Stichwörter
Steuervorauszahlung, ELSTER, Abschlagszahlung, Steuerbescheid, Vorauszahlung, Einkommen, steuerliche Auswirkungen, Körperschaftsteuererklärung, Einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Nachzahlung