Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung

    Sofern sich Ihre persönlichen Verhältnisse – z.B. durch Heirat -  geändert haben, werden i.d.R. auch Ihre persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale geändert.

    Beschreibung

    Seit dem Jahr 2014 ist die Vorlage einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug gegenüber dem Arbeitgeber nicht mehr erforderlich. Der Arbeitgeber erhält die Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) elektronisch von der Finanzverwaltung. Er benötigt für den Abruf der Daten nur noch das Geburtsdatum und die steuerliche Identifikationsnummer des Arbeitnehmers sowie die Auskunft, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen liegen dem Arbeitgeber diese Informationen bereits vor.

    Zuständigkeit der Finanzämter besteht bei folgenden Änderungen:

    • Steuerklassenänderung / -wechsel
    • Berücksichtigung von volljährigen Kindern
    • Berücksichtigung von Kindern, die außerhalb der Wohnsitzgemeinde des Elternteils gemeldet sind
    • Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

    Zuständigkeit der Meldebehörde bei folgenden Änderungen:

    • Anschriftenänderungen
    • standesamtliche Veränderungen,  z.B. wegen Kirchenein- oder Kirchenaustritt, Eheschließung, Geburt, Adoption oder Tod

    Diese werden nach wie vor von den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden verwaltet und automatisiert an die Finanzverwaltung zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale übermittelt.

    Es besteht eine Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt, wenn bei dem/der Steuerpflichtigen

    • die Voraussetzung für eine ungünstigere Steuerklasse eingetreten ist (z. B. die Eintragung der Steuerklasse I, aufgrund des „dauernd getrennt lebend“ im Vorjahr und dadurch Wegfall der Voraussetzung für die Steuerklasse III),
    • eine geringere Zahl der Kinderfreibeträge zu berücksichtigen ist,
    • die Voraussetzung für eine auf Antrag gewährte Steuerklasse II entfallen ist.

    Andere Änderungen der ELStAM können beantragt werden: z.B. :

    • Eintragung der Steuerklasse II wegen Geburt eines Kindes bei Alleinstehenden,
    • Freiwillige Eintragung einer ungünstigeren Steuerklasse, zum Beispiel Steuerklasse I statt III oder IV
    • Steuerklassenwechsel zwischen  III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor

    Was bei der jeweiligen Änderung im Detail zu beachten ist, entnehmen Sie bitte der passenden Leistung:

    • Änderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
    • Änderung bei Kircheneintritt
    • Änderung bei Kirchenaustritt
    • Änderung bei Trennung
    • Änderung bei Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft
    • Änderung der Steuerklasse von Alleinerziehenden
    • Änderung der Steuerklasse von Ehepartnern
    • Änderung der Steuerklasse von eingetragenen Lebenspartnerschaften
    • Änderung bei Tod des Ehegatten
    • Änderung von Adress- und Personendaten
    • Änderung für mehrere Dienstverhältnisse nebeneinander bei mehreren Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern

    Online-Dienst

    MFW-ELSTER

    ID: L100010_100196600

    Beschreibung

    ELSTER steht für die ELektronische STeuerERklärung und ermöglicht eine effiziente, zeitgemäße, medienbruchfreie und hochsichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen. Für die elektronische Übermittlung der verschiedenen Steuerdaten via Internet stellt ELSTER dem Steuerbürger eine kostenlose Anwendung zur Verfügung: Mein ELSTER ist Ihr Online-Finanzamt, mit dem die papierlose Abgabe der Steuerdaten über eine interaktive Webanwendung mit höchster Sicherheit, schnell und komfortabel möglich ist.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2023 (von: Rammo, Egon)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Rammo, Egon)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    zuständige Stelle

    Je nach Konstellation entweder Ihr Wohnsitz-Finanzamt oder Ihre Wohnsitzgemeinde

    Ansprechpartner

    Finanzamt St. Wendel

    Aktuelles

    Überregionale Zuständigkeiten: Zur Verbesserung der Aufgabenerledigung wurden einige Aufgaben dieses Finanzamtes auf andere Finanzämter übertragen. Die folgenden Aufgaben bzw. Organisationseinheiten sind daher nicht beim Finanzamt St. Wendel angesiedelt. Das zuständige Finanzamt wird Ihnen bei Auswahl der Aufgabe bzw. Organisationseinheit angezeigt. Betriebspüfung für Groß- und Konzernbetriebe (Finanzamt Saarbrücken II) Betriebsprüfung für Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe (Finanzamt Saarbrücken II) Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle (Finanzamt Kusel-Landstuhl) Finanzkasse (Finanzamt Saarlouis) Grunderwerbsteuerstelle (Finanzamt Merzig) Lohnsteueraußenprüfung (Finanzamt Saarbrücken II) Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle (Finanzamt Saarbrücken II) Umsatzsteuersonderprüfung (Finanzamt Saarbrücken II) Veranlagung Körperschaften und Personengesellschaften (Finanzamt Saarbrücken I)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienstraße 27

    66606 St. Wendel

    Postanschrift

    Postfach 12 40

    66606 St. Wendel

    Öffnungszeiten

    Vor-Ort-Termine nur nach vorheriger Vereinbarung! Servicesprechzeiten telefonisch: Sprechzeiten: Telefonisch  Mo. bis Do.: 07.30 - 15.30 Uhr Fr.: 07:30 - 12:00 Uhr unter Tel.: 0681 501-3012 / 0681 501-3082 Termine online vereinbaren unter:  https://www.saarland.de/termin-finanzamt

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06851 804-0

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Marekfia, Andreas)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    Formulare

    Vordrucke zur Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) durch das Finanzamt und zur Lohnsteuer-Ermäßigung stehen online unter ELSTER zur Verfügung und sind in Papierform im Finanzamt oder über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung erhältlich.

    Soweit Änderungen durch Ihre zuständige Kommunalverwaltung vorzunehmen sind, wenden Sie sich bitte dorthin.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2 am 22.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2022 (von: Daub, Carl Marius)

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: Rammo, Egon)

    Stichwörter

    Lohnsteuer, Familienstand, eingetragene Lebenspartnerschaft, Lohnsteuerkarte, Steuerklasse, Lohnsteuerklasse, Lohnsteuerabzug, Ehe, Kirchenaustritt, Kind, Änderung der Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kinderfreibetrag, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Kircheneintritt, Besteuerungsmerkmale, Kinder, Ehescheidung, ELSTAM, Steuerklassenwechsel, Dauerndes Getrenntleben, Steuerkarte, Elektronische Lohnsteuerkarte, Behinderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)