Verlängerung der Bergbaubewilligung beantragen
Beschreibung
Mit einer bergrechtlichen Bewilligung dürfen Sie als Einziger innerhalb eines festgelegten Gebietes bestimmte Bodenschätze aufsuchen und abbauen.
Bewilligungen werden für einen befristeten Zeitraum erteilt. Sie können diese Bewilligung verlängern lassen, falls der Bewilligungszeitraum in absehbarer Zeit ausläuft und die Lagerstätte noch nicht erschöpft ist. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Bergbehörde stellen und unter anderem einen Zeitpunkt angeben, an dem das Vorkommen voraussichtlich erschöpft sein wird.
Ansprechpartner
Sächsisches Oberbergamt (Sächsisches Oberbergamt)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1364
09583 Freiberg
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3731 372 0
Telefon Festnetz: +49 151 161 33 177
Fax: +49 3731 372 1009
E-Mail: Poststelle@oba.sachsen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Anträge auf Verlängerung einer Bewilligung müssen denselben Anforderungen genügen, wie die Anträge auf eine Erteilung. Allerdings sind diese Anträge nicht so umfangreich wie Neuanträge, da zum Beispiel die technische Gewinnbarkeit und auch der Fundpunkt bereits beim Neuantrag nachgewiesen wurden. Bei Verlängerungen einer Bewilligung kommt es vor allem darauf an, dass Sie nachweisen, dass die Lagerstätte noch nicht ausgeschöpft ist. In der Regel sind nötig:
- Verlängerungsantrag
- Förderprognose mit den jährlich erwarteten Fördermengen in grafischer und tabellarischer Form
- Arbeitsprogramm mit folgenden Aufgaben:
- Beschreibung der geplanten technischen Durchführung und Gewinnung
- Zeitraum, für den Sie eine Verlängerung beantragen
- geplanter finanzieller Aufwand
- voraussichtlicher Zeitplan für die Gewinnungstätigkeiten
- Angaben zur Geschäftsführung sowie Firmenbezeichnung und -sitz
- Handelsregisterauszug
Voraussetzungen
Sie besitzen eine zum Zeitpunkt des Antrags gültige bergrechtliche Bewilligung, um einen bestimmten Bodenschatz im Bewilligungsfeld aufzusuchen und zu fördern sowie das Eigentum daran zu erwerben. Weitere Voraussetzungen sind:
- Die Lagerstätte ist noch nicht erschöpft.
- Die Gewinnung des Bodenschatzes muss ordnungs- und planmäßig ablaufen.
- Der Zeitpunkt der Verlängerung muss dem Bergbauvorhaben angemessen sein.
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Bergbaugesetz (BBergG) – Grundsatz
- § 8 BBergG – Bewilligung
- § 11 Nummer 1 und Nummer 6-10 BBergG – Versagung der Erlaubnis
- § 12 BBergG – Versagung der Bewilligung
§ 16 Absatz 5 BBergG – Form, Inhalt und Nebenbestimmungen - §§ 1 bis 6 Unterlagen-Bergverordnung (UnterlagenBergV) – Karten und Lagerisse für Bergbauberechtigungen
Rechtsbehelf
Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)
Verfahrensablauf
Sie können die Verlängerung der Bewilligung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Verlängerung der Bewilligung online beantragen
- Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
- Für die Anmeldung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
- Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
Verlängerung der Bewilligung schriftlich beantragen
- Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
- Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.
Weitere Verfahrensschritte
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (bundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
- Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid über zu zahlende Gebühren.
Fristen
Es wird empfohlen, 12 bis 15 Monate vor Ablauf der Bewilligung die Verlängerung zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
eine Woche bis ein Monat
Kosten
EUR 350,00 bis EUR 8.125
Gültigkeitsgebiet
Sachsen