Zweite Leichenschau Entgegennahme Ergebnisbericht

    Zweite Leichenschau bei Einäscherung, Ergebnisbericht übermitteln

    Hinweise für Niederfrohna

    Wenn Sie als Fachärztin oder Facharzt für Rechtsmedizin oder Pathologie eine zweite Leichenschau durchgeführt haben, müssen Sie den Ergebnisbericht dem zuständigen Gesundheitsamt übermitteln.

    Beschreibung

    Hinweise für Niederfrohna

    Wenn Sie als Fachärztin oder Facharzt für Rechtsmedizin oder Pathologie eine zweite Leichenschau durchgeführt haben, müssen Sie den Ergebnisbericht dem zuständigen Gesundheitsamt übermitteln.

    Eine zweite Leichenschau muss kurz vor der Einäscherung einer Leiche im Krematorium oder der Weitergabe der Leiche als Körperspender für die Anatomie durch Sie vorgenommen werden. Sie überprüfen, ob die Todesumstände mit den im Rahmen der ärztlichen Leichenschau angegebenen Daten auf dem vertraulichen Teil der Todesbescheinigung übereinstimmen. Durch die zweite Leichenschau soll zweifelsfrei festgestellt werden, dass eine natürliche Todesart vorliegt.

    Eine zweite Leichenschau ist auf Veranlassung des zuständigen Gesundheitsamtes durchführen

    • zum Erhalt einer Unbedenklichkeitserklärung des zuständigen Gesundheitsamtes für eine Feuerbestattung,
    • bei der Überführung einer Leiche zur Einäscherung in ein anderes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland (es sei denn, in dem jeweiligen Bundesland ist ebenfalls eine zweite Leichenschau gesetzlich vorgeschrieben) oder ins Ausland,
    • zum Zweck der Verwendung der Leiche zu wissenschaftlichen Zwecken (Körperspender für Anatomie) in einem Institut für Anatomie im Freistaat Sachsen, in einem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland oder im Ausland

    Aus dem Ergebnisbericht muss eindeutig hervorgehen, ob

    • die Leichenschau Anhaltspunkte ergeben hat, die auf einen nichtnatürlichen Tod hindeuten,
    • die Todesart auch nach der Leichenschau ungeklärt ist,
    • eine innere Leichenschau (Obduktion) insoweit eine Klärung erwarten lässt.

    Das zuständige Gesundheitsamt prüft den Ergebnisbericht der zweiten Leichenschau auf Schlüssigkeit und Vollständigkeit und verlangt gegebenenfalls Ergänzungen von Ihnen. Wenn die Voraussetzungen der Unbedenklichkeit vorliegen, erklärt das zuständige Gesundheitsamt die Unbedenklichkeit.

    Online-Dienst

    Ergebnisbericht 2. Leichenschau übermitteln

    ID: L100009_833bffe1f07d0acdb8ddc0e95ef3c4433c4b9089b4a57ad44369047ae0fe9229

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt (Gesundheitsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Werdauer Straße 62

    08056 Zwickau

    Lieferanschrift

    PF 100176

    08067 Zwickau

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-zwickau.de

    Fax: 0375 4402-22409

    Telefon Festnetz: 0375 4402-22400

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Niederfrohna

    Blatt 3 des vertraulichen Teils der Todesbescheinigung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Niederfrohna

    • Veranlassung / Beauftragung der zweiten Leichenschau durch das zuständige Gesundheitsamt
    • Tätigkeit als Fachärztin oder Facharzt für Rechtsmedizin oder für Pathologie mit Erfahrung in der Leichenschau

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Niederfrohna

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Niederfrohna

    nicht zutreffend

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Niederfrohna

    • Dokumentieren Sie das Ergebnis der zweiten Leichenschau in Form von Anmerkungen auf einem gesonderten Blatt als Anhang zu Blatt 3 des vertraulichen Teils der Todesbescheinigung.
    • Übermitteln Sie die Dokumente dem zuständigen Gesundheitsamt. Soweit für Ihren Ort verfügbar, können Sie den Bericht online versenden (siehe –> Onlineantrag und Formulare)
    • Das zuständige Gesundheitsamt prüft den Ergebnisbericht der zweiten Leichenschau auf Schlüssigkeit und Vollständigkeit und verlangt von Ihnen gegebenenfalls Ergänzungen.
    • Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, erklärt das Gesundheitsamt die Unbedenklichkeit für eine Einäscherung oder eine Körperspende.

    Fristen

    Hinweise für Niederfrohna

    Übermittlung des Ergebnisberichts: unverzüglich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Niederfrohna

    fachlich notwendiger Zeitaufwand für eine Leichenschau:

    • durchschnittlich etwa 60 Minuten
    • unter besonderen Umständen mehrere Tage

    Kosten

    Hinweise für Niederfrohna

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Niederfrohna

    Im Einzelfall senden Sie bitte Ihre Anfrage an:
    Amtsaerztlicherdienst@landkreis-zwickau.de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 19.10.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en