Fahrzeug online an-, um- oder abmelden (Internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz)
Beschreibung
Sie können Ihr Fahrzeug im Internet zulassen, umschreiben und abmelden. Mit der Internetbasierten Fahrzeugzulassung, kurz i-Kfz, ermöglichen die teilnehmenden Zulassungsstellen:
- die Neuzulassung (Kfz-Zulassung)
- die Umschreibung
- die Außerbetriebsetzung
- die Wiederzulassung
- die Adressänderung
- das Reservieren von Wunschkennzeichen
Eine Vergabe von Saison, - Oldtimer und E-Kennzeichen ist möglich.
Zulassungsbehörden in Sachsen mit i-Kfz:
Bitte fragen Sie in Ihrer Zulassungsstelle nach (siehe Hinweis oben: "i-Kfz"-Dienst vorübergehend eingeschränkt")
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Lengenfeld wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
je nach Vorgangsart benötigen Sie:
- gültige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
- Fahrzeug-Identnummer
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) inkl. Sicherheitscode
- gegebenenfalls neue Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) inkl. Sicherheitscode
- amtliches Kennzeichen mit Stempelplaketten inkl. Sicherheitscode
Voraussetzungen
- natürliche Personen: neuer Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN oder ELSTER-Zertifikat ->Identifizierung über BundID
- juristische Personen: ELSTER-Zertifikat ->Identifizierung über Unternehmenskonto BUND
- mobiles Endgerät mit Ausweis-App 2.0 oder Kartenlesegerät
- EC- oder Kreditkarte für die Bezahlung
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Notwendigkeit einer Zulassung
- § 6 FZV – Antrag auf Zulassung
- § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen
- § 12 FZV – Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
- § 15 FZV – Mitteilungspflichten bei Änderungen
- § 24, 25 FZV – internetbasierte Außerbetriebsetzung
- § 26 ff. FZV – Internetbasierte Zulassung
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Halten Sie die Unterlagen und nötigen Geräte beziehungsweise Apps bereit.
- Ortsauswahl: geben Sie oben die Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnorts ein.
- Folgen Sie dem Link unter –> "Onlineantrag und Formulare", ein Antragsassistent begleitet Sie Schritt für Schritt durch das Online-Verfahren.
- Mit der Bezahlung (EC- oder Kreditkarte) schließen Sie den Vorgang ab
- Zumeist erfolgt eine sofortige Entscheidung durch das i-Kfz-Portal. Ein sofortiges Losfahren wird dadurch möglich.
- sofortige Bereitstellung des Zulassungs- bzw. Außerbetriebsetzungsbescheides (bei Zulassungsvorgängen zusätzlich der vorläufige Zulassungsnachweis)
Die Fahrzeugdokumente und Klebesiegel werden durch die Zulassungsbehörde zugesandt.
Fristen
keine
Kosten
je nach Vorgangsart
- Verfahrensgebühr gemäß Gebührenordnung (GebOSt)
- weitere Kosten, unter anderem für Wunschkennzeichen, Klebesiegel, Versand
Gültigkeitsgebiet
Sachsen