Amtsblatt abbestellen
Beschreibung
Möchten Sie das Amtsblatt Ihrer Stadt oder Gemeinde nicht mehr beziehen, kündigen Sie bitte das Abonnement zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Kündigung kann schriftlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen.
Ansprechpartner
Für Weinböhla wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Abonnementsvertrag
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Informieren Sie den Herausgeber des Amtsblatts, ab wann oder in welchem Zeitraum Sie die Ausgaben nicht mehr beziehen möchten. Soweit verfügbar, verwenden Sie bitte das Kündigungsformular.
Die Kündigung wird Ihnen schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
Fristen
Je nach Abo können Kündigungsfristen bestehen (Angaben im Impressum des Amtsblattes oder auf Anfrage beim Herausgeber/Verlag).
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen