Arbeitsuchendmeldung Entgegennahme

    Arbeitslos melden bei der Agentur für Arbeit

    Sie werden bald arbeitslos oder sind es schon. Hier finden Sie Informationen zur Arbeitsuchend-Meldung und zum Arbeitslosengeld.

    Beschreibung

    Sie werden bald arbeitslos oder sind es schon. Hier finden Sie Informationen zur Arbeitsuchend-Meldung und zum Arbeitslosengeld.

    Es ist daher wichtig, dass Sie mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit frühzeitig Kontakt aufnehmen. Das können Sie persönlich tun oder elektronisch, ohne Wege und Wartezeiten für Sie.

    Alle Informationen finden Sie unter Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen.

    Nutzen Sie unsere Onlineservices rund um das Thema Arbeitssuchend-Meldung, Arbeitslos-Meldung, Arbeitslosengeld beantragen.

    Dazu müssen Sie sich anmelden. Haben Sie kein Benutzerkonto bei der Bundesagentur für Arbeit, können Sie ein Benutzerkonto anlegen.

    Ansprechpartner

    Geschäftsstelle Werdau (Geschäftsstelle Werdau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 29/31

    08412 Werdau

    Kontakt

    E-Mail: Werdau@arbeitsagentur.de

    Fax: 03761 802110

    Telefon Festnetz: +49 800 45555-00

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, gegebenenfalls mit Nachweis über den Aufenthaltsstatus
    • Rentenversicherungsnummer
    • Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag oder Kündigungsschreiben (sofern vorhanden)
    • formloser Lebenslauf – Nutzen Sie dazu das Online-Arbeitspaket im Online-Service.

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihre Kündigung erhalten oder
    • Ihr befristeter Arbeitsvertrag wird nicht verlängert.
    • Sie sind im erwerbsfähigen Alter (über 16 Jahre bis zum regulären Rentenalter).
    • Sie stehen zur Vermittlung von Arbeit zur Verfügung.
    • Sie sind nicht krankgeschrieben.

    Rechtsgrundlage(n)

    • 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) - Zusammenwirken mit den Agenturen für Arbeit
    • 38 SGB III - Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden
    • 141 SGB III - Persönliche Arbeitslosmeldung

    Rechtsbehelf

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    Verfahrensablauf

    • Sie müssen sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, sobald Ihnen Ihr Arbeitgeber gekündigt hat oder Sie selbst gekündigt haben oder Ihr Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen beendet wurde. Sie können sich persönlich, schriftlich, online oder telefonisch bei der Agentur für Arbeit melden.
    • Um die Fristen einzuhalten, reicht eine Anzeige mit Angabe der persönlichen Daten und des Zeitpunktes der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aus. Diese Anzeige kann schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der Agentur für Arbeit erfolgen.
      Arbeitslosmeldung vor Eintritt der Arbeitslosigkeit
    • Sie können sich innerhalb von drei Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit melden.
      Arbeitslosmeldung nach Eintritt der Arbeitslosigkeit
    • Unsere Online-Service stehen Ihnen an 7 Tagen in der Woche, 24 Stunden zur Verfügung.
      Persönliche Beratung zur Arbeitsvermittlung
    • Auf Ihre Meldung hin erhalten Sie zeitnah einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem Berater bzw. Ihrer Beraterin. So kann noch während Ihres auslaufenden Beschäftigungsverhältnisses mit Ihnen ein Bewerberprofil erstellt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist es möglich, Ihnen passende Vermittlungsvorschläge zuzusenden.
    • Nutzen Sie in jedem Fall die Möglichkeit, bereits vor Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit aktiv zu werden und lassen Sie sich zu den Unterstützungsangeboten der Agentur beraten.
    • Achtung! Wenn Sie zur Ersteinladung ohne wichtigen Grund nicht erscheinen, werden Sie aus der Arbeitsvermittlung abgemeldet, da die Agentur die für eine passgenaue Vermittlung erforderlichen Auskünfte nicht aufnehmen kann.

    Fristen

    • Meldefrist der Beschäftigungslosigkeit
      • unverzüglich nach Aussprechen oder Einreichen der Kündigung
      • spätestens jedoch am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit.
    • Meldefrist bei befristeten Arbeitsverträgen: spätestens drei Monate vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses

    Achtung! Eine verspätete Meldung kann zu einer einwöchigen Sperrzeit des Arbeitslosengeldes führen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en