Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

    Bescheinigung in Steuersachen beantragen

    In bestimmten Fällen verlangen Behörden von Ihnen eine Bescheinigung des Finanzamts über Ihr steuerliches Erklärungs- und Zahlungsverhalten, die sogenannte Bescheinigung in Steuersachen. Eine solche Bescheinigung wird unter anderem für die Gewerbe-Zulassung in bestimmten Branchen (zum Beispiel Taxi-, Gaststättengewerbe) verlangt.

    Beschreibung

    Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts (früher: Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)

    In bestimmten Fällen verlangen Behörden von Ihnen eine Bescheinigung des Finanzamts über Ihr steuerliches Erklärungs- und Zahlungsverhalten, die sogenannte Bescheinigung in Steuersachen. Eine solche Bescheinigung wird unter anderem für die Gewerbe-Zulassung in bestimmten Branchen (zum Beispiel Taxi-, Gaststättengewerbe) verlangt.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Eilenburg (Finanzamt Eilenburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Walther-Rathenau-Straße 8

    04838 Eilenburg

    Lieferanschrift

    PF 1133

    04831 Eilenburg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@fa-eilenburg.smf.sachsen.de

    Fax: +49 (3423) 660-460

    Telefon Festnetz: +49 (3423) 660-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Jeweilige Regelungen in Rechtsnormen aufgrund derer eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts zur Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit des Betroffenen gefordert wird.

    Rechtsbehelf

       nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    • Den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen stellen Sie bei der zuständigen Stelle per Post, Fax, E-Mail oder persönlich.
    • Das Finanzamt prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen die Bescheinigung per Post zu.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Soweit die Voraussetzungen vorliegen, wird Ihnen die Bescheinigung kurzfristig erteilt.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en