Gesundheitsbescheinigung für Tiere beantragen (Zucht- und Nutztiere)
Beschreibung
Anzeige von Tierausstellungen nach § 4 Tollwutverordnung; Anzeige von Viehausstellungen nach § 4 Viehverkehrsverordnung
Beim Verbringen von Zucht- und Nutztieren innerhalb der Europäischen Union und bei der Einreise in Drittländer wird die Vorlage einer Gesundheitsbescheinigung verlangt, die vor Antritt des Transportes ausgestellt werden muss.
Bei der Einfuhr von Tieren gelten die Rechtsvorschriften der Europäischen Union. Für die Ausfuhr sind mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft abgestimmte oder von Drittländern übermittelte Bescheinigungen zu verwenden. Die Bestimmungen, die für Ihr individuelles Anliegen gelten, erfragen Sie deswegen bitte über den Einheitlichen Ansprechpartner (nur für gewerbliche Anliegen) oder direkt beim örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Lokaler Ansprechpartner - EU-DLR (Lokaler Ansprechpartner - EU-DLR)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1139
08441 Crimmitschau
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Für den Antrag benötigen Sie
- einen von Ihnen schriftlich formulierten Antrag auf die Ausstellung einer Gesundheitsbescheinigung sowie
- den Vordruck einer Gesundheitsbescheinigung für Länder, für die keine abgestimmten Bescheinigungen vorliegen.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- Binnenmarkt- Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)
- Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
- Neuntes Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)
Rechtsbehelf
Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zum Einheitlichen Ansprechpartner (nur bei gewerblichen Anfragen) oder zum zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt auf.
- Machen Sie detaillierte Angaben zum geplanten Transport (Zieland, Zielort, Zweck etc.).
- Die Behörde recherchiert die gesundheitlichen Voraussetzungen des Ziellandes und prüft Ihre eingereichten Unterlagen.
- Erst danach erfolgt die Untersuchung des Tieres.
- Erfüllt Ihr Tier die geforderten Voraussetzungen, wird Ihnen die Gesundheitsbescheinigung ausgestellt.
Fristen
keine
Kosten
- EUR 25,00 bis EUR 140,00
Hinweis: Die Kosten steigen, wenn Sie Ihr Tier vor Ort untersuchen lassen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen