Veranstaltungsfestsetzung beantragen
Hinweise für Riesa
Beschreibung
Hinweise für Riesa
Veranstaltung (z.B. Messe, Ausstellung, Markt, Volksfest), Festsetzung nach Titel IV der Gewerbeordnung beantragen
Wer eine Veranstaltung im Sinne der §§ 64 ff. Gewerbeordnung (GewO) durchführen möchte, kann bei der zuständigen Behörde eine Festsetzung beantragen.
Eine Festsetzung kann für folgende Arten von Veranstaltungen erfolgen:
- Messen
- Ausstellungen
- Volksfeste
- Märkte
- Großmärkte
- Wochenmärkte
- Jahrmärkte
- Spezialmärkte
Die zuständige Behörde hat auf den Antrag des Veranstalters*, Gegenstand, Zeitraum, Öffnungszeiten und Ort der Veranstaltung festzusetzen, sofern die Voraussetzungen für die Durchführung der Veranstaltung vorliegen.
Die Festsetzung hat eine Reihe von Vergünstigungen (Marktprivilegien) zur Folge. Beispiele für solche Privilegien sind:
- Befreiung von gewerberechtlichen Regelungen zum stehenden Gewerbe (etwa Gewerbeanzeige)
- Befreiung von gewerberechtlichen Regelungen zum Reisegewerbe (etwa Reisegewerbekartenpflicht)
- Befreiung von Einschränkungen des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes (an dessen Stelle tritt die im Festsetzungsbescheid festgelegte Öffnungszeit)
Veranstalter von Wochenmärkten, Jahrmärkten und Spezialmärkten sind aufgrund der Festsetzung zur Durchführung der Veranstaltung verpflichtet.
Behördlich festsetzbar nach § 69 GewO sind nur Veranstaltungen gewerblicher Anbieter, nicht hingegen sog. Privatmärkte. Diese können auch ohne Festsetzung durchgeführt werden. Sie unterliegen dann allerdings den Vorschriften für das stehende Gewerbe oder das Reisegewerbe.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
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Ansprechpartner
Abteilung Veranstaltungen (Abteilung Veranstaltungen)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100083
01571 Riesa
Kontakt
E-Mail: gabriele.kretzschmar@stadt-riesa.de
Telefon Festnetz: +49 3525 700 425
erforderliche Unterlagen
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- Antragsformular "Antrag auf Festsetzung nach § 69 GewO"
- Personalausweis (Kopie)
- Führungszeugnis (Original)
- Gewerbezentralregisterauszug (Original)
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt (Original)
- Handelsregisterauszug (Kopie)
- Liste der voraussichtlichen Teilnehmer (Kopie)
- Belegungsplan (Kopie)
- Teilnahmebedingungen (Kopie)
Voraussetzungen
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Der Antrag auf Festsetzung ist abzulehnen, wenn
- die Veranstaltung nicht die für die jeweilige Veranstaltungsart einschlägigen Voraussetzungen erfüllt,
- der Veranstalter und Veranstaltungsleiter nicht die für die Durchführung der Veranstaltung erforderliche Zuverlässigkeit besitzen,
- die Durchführung der Veranstaltung dem öffentlichen Interesse widerspricht, insbesondere der Schutz der Veranstaltungsteilnehmer vor Gefahren für Leib oder Gesundheit nicht gewährleistet ist oder sonstige erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu befürchten sind,
- bei Jahr- und Spezialmärkten: die Veranstaltung vollständig oder teilweise in Ladengeschäften abgehalten wird.
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
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Widerspruch
Verfahrensablauf
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Die Festsetzung einer Veranstaltung können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle beantragen (Formular abrufbar über die Gewerbebehörde oder hier in Amt24).
Fristen
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Antragsbearbeitung und Bescheid: innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen
Kosten
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Kostenrahmen 25,00 € - 1000,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Die Prüfung Ihres Antrages kann erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen