Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung

    Beglaubigung von Kopien und Abschriften ausstellen lassen

    Hinweise für Olbersdorf

    Sie benötigen eine beglaubigte Kopie Ihres Ausweises oder Zeugnisses beziehungsweise die beglaubigte Abschrift eines Dokuments? Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass die Abschrift mit der Urschrift (also dem Original) übereinstimmt.

    Beschreibung

    Hinweise für Olbersdorf

    Sie benötigen eine beglaubigte Kopie Ihres Ausweises oder Zeugnisses beziehungsweise die beglaubigte Abschrift eines Dokuments? Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass die Abschrift mit der Urschrift (also dem Original) übereinstimmt.

    Die amtliche Beglaubigung von Kopien und Abschriften können die Behörden und Gerichte des Freistaates Sachsen und die Gemeinden, Verwaltungsverbände und Landkreise vornehmen, in deren jeweiligen Bereich sich Ihr Wohnort befindet. Beglaubigt werden können:

    • Abschriften von Urkunden, die durch eine Behörde ausgestellt wurden
    • Abschriften von Dokumenten, die Sie zur Vorlage bei einer Behörde benötigen

    Viele Städte und Gemeinden bieten die Beglaubigung von Kopien und Abschriften als Service im Bürgerbüro oder im Meldeamt an.

    Ausländische Ausweise und Dokumente

    Weder die Meldebehörden noch andere öffentliche Stellen sind berechtigt, beglaubigte Kopien von ausländischen Ausweisen und anderen Dokumenten anzufertigen. Wenden Sie sich hierzu an die Auslandsvertretung des jeweiligen Landes (–> Amt24-Leistung "Beglaubigung von öffentlichen Urkunden aus dem Ausland durch Legalisation")

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Rechts- und Kommunalamt (Rechts- und Kommunalamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 24

    02826 Görlitz

    Kontakt

    E-Mail: rechtsamt@kreis-gr.de

    Telefon Festnetz: +49 3581 663-9101

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Gemeinde Olbersdorf (Gemeinde Olbersdorf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberer Viebig 2a

    02785 Olbersdorf

    Kontakt

    E-Mail: gemeindeamt@olbersdorf.de

    Fax: +49 3583 6985-13

    Telefon Festnetz: +49 3583 6985-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro Zittau (Bürgerbüro Zittau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustadt 15

    02763 Zittau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03581 663 5300

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüros Weißwasser und Löbau (Bürgerbüros Weißwasser und Löbau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststraße 20

    02708 Löbau

    Hausanschrift

    Dr.-Altmann-Straße 6

    02943 Weißwasser/O.L.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03581 663 5300

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Olbersdorf

    • Original und Kopie des Dokumentes, dessen Abschrift beglaubigt werden soll
    • Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    Hinweise für Olbersdorf

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Olbersdorf

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Olbersdorf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Olbersdorf

    • Kopieren Sie das zu beglaubigende Dokument.
    • Legen Sie die Kopie und das Original einer Behörde in Ihrer Nähe vor; zur Legitimation benötigen Sie zudem Ihren Personalausweis oder Reisepass.
    • Der oder die Bedienstete der Behörde vergleicht, ob Kopie und Original übereinstimmen und bestätigt das mit einem unter die Abschrift zu setzenden Beglaubigungsvermerk. Der Beglaubigungsvermerk wird mit dem Dienstsiegel und der Unterschrift des oder der zuständigen Bediensteten versehen.

    Fristen

    Hinweise für Olbersdorf

    keine

    Kosten

    Hinweise für Olbersdorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Olbersdorf

    Zusätzlich zum Rechts- und Kommunalamt könnnen Sie auch in den Bürgerbüros des Landkreises Görlitz den Service der Beglaubigung von Kopien und Abschriften in Anspruch nehmen.

     

    Für Besuche in den Bürgerbüros in Löbau, Zittau und Weißwasser ist zwingend eine vorherige Terminbuchung im Online-Terminvergabesystem bzw. über die Telefon-Hotline 03581 663-5300 erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en