Bebauungsplan einsehen
Hinweise für Niederfrohna
Beschreibung
Hinweise für Niederfrohna
Der Bebauungsplan (B-Plan) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Sie finden im B-Plan beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, den überbaubaren Grundstücksflächen, zur Stellung der baulichen Anlagen, zur zulässigen Anzahl der Geschosse und zur zulässigen Dachform. In der dazugehörigen Begründung werden Ziel und Zweck der Planung dargelegt sowie die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erläutert.
Nicht für jedes Gebiet gibt es einen B-Plan. Soll Ihr Bauvorhaben in einem Gebiet ohne B-Plan, jedoch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, errichtet werden, muss sich Ihr Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert sein. Soll Ihr Bauvorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich realisiert werden, kommt eine Bebauung regelmäßig nicht in Betracht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
IV: Fachbereich Stadtentwicklung (FB IV) (IV: Fachbereich Stadtentwicklung (FB IV))
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1352
09205 Limbach-Oberfrohna
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3722 78 - 301
Fax: +49 3722 78 - 303
Internet
Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna (Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna)
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Postfachadresse
Postfach 1352
09205 Limbach-Oberfrohna
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Niederfrohna
Sofern Sie Auskunft zu einem konkreten Grundstück begehren, sollten Angaben zu dem entsprechenden Grundstück (zum Beispiel Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) mitbringen.
Voraussetzungen
Hinweise für Niederfrohna
Jede/r kann Einsicht in den Bebauungsplan nehmen. Auf Verlangen hat die Stadt oder Gemeinde über den Inhalt Auskunft zu geben.
- Seit dem 13.05.2017 sind die in Aufstellung befindlichen B-Pläne zusätzlich ins Internet der Stadt/Gemeinde und in das internetbasierte Zentrale Landesportal Bauleitplanung einzustellen.
- Die nach Abschluss des vorgenannten Aufstellungsverfahrens beschlossenen B-Pläne soll die Stadt/Gemeinde ebenfalls an dieser Stelle der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Niederfrohna
- § 10 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) – Einsicht in den Bebauungsplan
Rechtsbehelf
Hinweise für Niederfrohna
keine Angaben
Verfahrensablauf
Hinweise für Niederfrohna
Ihre Gemeinde informiert Sie darüber, wo und wann Sie den B-Plan einsehen können.
Fristen
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keine
Hinweis: Ein rechtskräftiger B-Plan muss bei der Gemeinde einsehbar sein.
Kosten
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keine
Hinweis: Der Erwerb einer Kopie von Ausschnitten oder des gesamten B-Plans ist möglich. Die Gebühren richten sich nach der städtischen Verwaltungskostensatzung und dem Umfang der Kopien.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen