Wohnungssicherung

    Mietschulden-Übernahme bei Wohnungskündigung oder Räumungsklage beantragen (Empfänger von Sozialhilfe)

    Wenn Mietschulden angefallen sind und Ihnen die Räumung der Wohnung droht, kann das Sozialamt in bestimmten Fällen diese Mietschulden übernehmen.

    Beschreibung

    Übernahme von Mietrückständen zur Sicherung der Unterkunft nach § 36 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

    Wenn Mietschulden angefallen sind und Ihnen die Räumung der Wohnung droht, kann das Sozialamt in bestimmten Fällen diese Mietschulden übernehmen.

    Die Hilfe wird in der Regel als Darlehen gewährt. Die Entscheidung darüber hängt immer vom Einzelfall ab, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

    Suchen Sie als Erstes den Kontakt zu Ihrem Vermieter beziehungsweise zu Ihrer Vermieterin. Sofern Sie wirtschaftlich dazu in der Lage sind, können Sie mit ihm oder ihr zum Beispiel eine Ratenzahlung der aufgelaufenen Mietschuld vereinbaren.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Sozialhilfe (Sozialhilfe)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 52

    01651 Meißen

    Hausanschrift

    Loosestraße 17-19

    01662 Meißen

    Kontakt

    E-Mail: kreissozialamt@kreis-meissen.de

    Fax: 03521 725-3100

    Telefon Festnetz: 03521 725-3111

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag
    • Mietvertrag
    • Kündigung oder Räumungsklage
    • aktuelle Aufstellung über den Mietrückstand – als "Mietkontenspiegel" beim Vermieter bzw. bei der Vermieterin erhältlich
    • Einkommensnachweise (zum Beispiel Leistungsbescheide und Gehaltsabrechnungen)
    • Kontoauszüge der letzten drei Monate

    Falls nötig, fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen an.

    Voraussetzungen

    • drohende Wohnungslosigkeit wegen Kündigung oder Räumungsklage aufgrund von Mietrückständen
    • die monatliche Miete muss angemessen sein
    • die Zahlung der zukünftigen Mieten muss gesichert sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    • Formulieren Sie einen schriftlichen Antrag auf Übernahme von Mietrückständen.
    • Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Sie erhalten einen Bescheid.
    • Falls die Mietschulden übernommen werden, erhält der Vermieter in der Regel die Zahlung direkt von der zuständigen Stelle.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en