Schäden an Staatsstraßen melden
Beschreibung
Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Für die Beseitigung ist der jeweilige Baulastträger zuständig.
Wenn Sie Schäden an Staatsstraßen melden möchten, wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV). Führt die Straße durch eine Stadt mit mehr als 30.000 Einwohnern, informieren Sie die dortige Stadtverwaltung.
Hinweis: Eine Mitteilung, dass der Schaden behoben wurde, erfolgt nur im Ausnahmefall.
Ansprechpartner
Tiefbauamt (Tiefbauamt)
Adresse
Großempfängerpostfach
Postfach 200933
08009 Zwickau
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 (375) 83-6666
Telefon Festnetz: +49 (375) 83-6600
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie haben einen Schaden an einer Staatsstraße festgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Melden Sie der zuständigen Stelle den Straßenschaden mit Angaben zu Art, Umfang und Ortsbezeichnung telefonisch, per E-Mail oder mit einem formlosen Schreiben.
Fristen
keine
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen