Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass beantragen

    Hinweise für Wurzen

    Für die Überführung einer Leiche von Sachsen in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn das betreffende Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

    Beschreibung

    Hinweise für Wurzen

    Für die Überführung einer Leiche von Sachsen in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn das betreffende Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

    Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

    Hinweis: Bei der Beförderung einer Leiche innerhalb Sachsens ist kein Leichenpass erforderlich.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

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    Ansprechpartner

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    Kontakt

    E-Mail: eu-service@lk-l.de

    Fax: 03437 98499 3333

    Telefon Festnetz: 03433 241 3333

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    Gesundheitsamt (Gesundheitsamt)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Stauffenbergstraße 4

    04552 Borna

    Besucheranschrift

    Bahnhofstraße 5

    04668 Grimma

    Hausanschrift

    Stauffenbergstraße 4

    04552 Borna

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    Stauffenbergstraße 4

    04552 Borna

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03433 241 2401

    Fax: 03433 241 7036

    E-Mail: gesundheitsamt@lk-l.de

    Internet

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    Große Kreisstadt Wurzen (Große Kreisstadt Wurzen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 2

    04808 Wurzen

    Postfachadresse

    Postfach 120

    04801 Wurzen

    Kontakt

    E-Mail: stadtverwaltung@wurzen.de

    Fax: +49 3425 8560 119

    Telefon Festnetz: +49 3425 8560 0

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wurzen

    • Sterbeurkunde
    • vertraulicher Teil der Todesbescheinigung
    • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
    • gegebenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
    • Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesamtes trägt)
    • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts (bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person)

    Erkundigen Sie sich beim zuständigen Gesundheitsamt, ob Sie eventuell weitere Unterlagen (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person) vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wurzen

    Überführung einer Leiche ins Ausland oder ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland, das durch Gesetz oder Verordnung einen Leichenpass vorsieht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Wurzen

    Widerspruch (Einzelheiten im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wurzen

    Der Leichenpass muss von der für die Bestattung verantwortlichen angehörigen Person beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen schriftlich beantragt werden. Soweit verfügbar, verwenden Sie das Antragsformular.

    Fristen

    Hinweise für Wurzen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Wurzen

    Ausstellung Leichenpass 42,00€

    Ausstellung Leichenpass – umfangreich 124,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en