Leichenpass beantragen
Hinweise für Wurzen
Beschreibung
Hinweise für Wurzen
Für die Überführung einer Leiche von Sachsen in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn das betreffende Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.
Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
Hinweis: Bei der Beförderung einer Leiche innerhalb Sachsens ist kein Leichenpass erforderlich.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Online-Dienste
Leichenpass ausstellen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Leichenpass ausstellen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Leichenpass beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Leichenpass beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Gesundheitsamt (Gesundheitsamt)
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Hausanschrift
Lieferanschrift
Kontakt
Internet
Große Kreisstadt Wurzen (Große Kreisstadt Wurzen)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 120
04801 Wurzen
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wurzen
- Sterbeurkunde
- vertraulicher Teil der Todesbescheinigung
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
- gegebenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
- Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesamtes trägt)
- Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts (bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person)
Erkundigen Sie sich beim zuständigen Gesundheitsamt, ob Sie eventuell weitere Unterlagen (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person) vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Wurzen
Überführung einer Leiche ins Ausland oder ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland, das durch Gesetz oder Verordnung einen Leichenpass vorsieht.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wurzen
- § 17 Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (SächsBestG)
- Ziffer VIII. Verwaltungsvorschrift zur Durchführung bestimmter Regelungen des Sächsischen Bestattungsgesetzes (VwV SächsBestG)
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)
Rechtsbehelf
Hinweise für Wurzen
Widerspruch (Einzelheiten im Bescheid)
Verfahrensablauf
Hinweise für Wurzen
Der Leichenpass muss von der für die Bestattung verantwortlichen angehörigen Person beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen schriftlich beantragt werden. Soweit verfügbar, verwenden Sie das Antragsformular.
Fristen
Hinweise für Wurzen
keine
Kosten
Hinweise für Wurzen
Ausstellung Leichenpass 42,00€
Ausstellung Leichenpass – umfangreich 124,00 €
Gültigkeitsgebiet
Sachsen