Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Bauvorbescheid beantragen

    Hinweise für Niederfrohna

    Sie können bereits vor dem Bauantrag bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Die Feststellungen im Vorbescheid sind verbindlich und werden auch in einer folgenden Baugenehmigung übernommen.

    Beschreibung

    Hinweise für Niederfrohna

    Antrag auf Vorbescheid nach § 75 Sächsische Bauordnung

    Sie können bereits vor dem Bauantrag bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Die Feststellungen im Vorbescheid sind verbindlich und werden auch in einer folgenden Baugenehmigung übernommen.

    Sinnvoll ist die Beantragung eines Vorbescheides nur, wenn Sie befürchten müssen, dass die Erteilung der Baugenehmigung aus bestimmten Gründen zweifelhaft sein könnte. Dies können Sie prüfen lassen, bevor Sie ein Baugenehmigungsverfahren anstrengen. Häufig lässt man in einem Vorbescheid die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit überprüfen.

    Achtung! Der Vorbescheid ersetzt nicht die Baugenehmigung. Nur mit einer Baugenehmigung dürfen Sie bauen.

    Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides nach § 75 Satz 3 Sächsische Bauordnung

    Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Geltungsdauer des Bauvorbescheids verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauordnungsangelegenheiten (Bauordnungsangelegenheiten)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    09212 Limbach-Oberfrohna

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3722 78 - 430

    Fax: +49 3722 78 - 303

    E-Mail: bauordnungsangelegenheiten@limbach-oberfrohna.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz (Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerhart-Hauptmann-Weg 2

    08371 Glauchau

    Lieferanschrift

    PF 100176

    08067 Zwickau

    Kontakt

    E-Mail: bau@landkreis-zwickau.de

    Fax: 0375 4402-25209

    Telefon Festnetz: 0375 4402-25201

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Niederfrohna

    Je nach Bauvorhaben und Fragestellung:

    • Lageplan mit schriftlichem Teil
    • Auszug aus der Liegenschaftskarte
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung
    • weitere Unterlagen nur insoweit, wie sie zur Beantwortung Ihrer Fragen notwendig sind

    Voraussetzungen

    Hinweise für Niederfrohna

    Der Vorbescheid ist ein Vorgriff auf eine folgende Baugenehmigung. Von daher können Sie ihn nur beantragen, wenn für Ihr Bauvorhaben auch tatsächlich eine Baugenehmigung notwendig ist.

    Dies ist der Fall, wenn Ihr Vorhaben

    • nicht verfahrensfrei oder
    • nicht genehmigungsfrei gestellt ist.

    Ein Vorbescheid darf nur für einzelne Fragen des Bauvorhabens erteilt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Niederfrohna

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Niederfrohna

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Niederfrohna

    Ihren Antrag auf Vorbescheid können Sie je nach Regelung der jeweiligen unteren Bauaufsichtsbehörde online (–> Onlineantrag) oder schriftlich mit dem vorgeschriebenen Formular (–> Formulare und weitere Angebote) stellen.

    Online-Antrag
    Um den Onlinedienst zu nutzen, müssen Sie für ein BundID-Konto beziehungsweise für das Mein-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens registriert sein.
    • Folgen Sie dem Link oben unter –> Onlineantrag und melden Sie sich auf der Startseite über Ihr BundID-Konto beziehungsweise über das Mein-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens an.
    • Wählen Sie zunächst Ihre Rolle (Bauherr/in, Entwurfsverfasser/in, Vertreter/in) aus und laden Sie gegebenenfalls weitere Beteiligte zur Bearbeitung des Online-Antrags ein.
    • Der Großteil der Bauvorlagen wird über Anhänge im PDF-Format eingereicht, unter anderem Liegenschaftskarte, Lageplan, Bauzeichnung, Baubeschreibung, Standsicherheitsnachweis, Brandschutznachweis. Per Drag & Drop können die einzelnen Unterlagen an die vorgesehene Stelle im Online-Antrag hochgeladen werden.
    • Wenn an jeder Stelle im Online-Antrag alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt wurden, kann eine Freizeichnung durch die beteiligten Personen (zum Beispiel Bauherr/in und Entwurfsverfasser/in) erfolgen.
      Die Unterschriften der beteiligten Personen werden hierbei durch die sichere Identifizierung und Authentifizierung über das Nutzerkonto BundID beziehungsweise über das Mein-Unternehmenskonto ersetzt.
    Schriftlicher Antrag

    Das vorgeschriebene Formular beziehen Sie hier über Amt24 (–> Formulare und weitere Angebote).

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen; füllen Sie die Formularblätter aus, drucken Sie den Antrag und unterschreiben Sie ihn.
    • Die vollständigen Antragsunterlagen reichen Sie in dreifacher Ausfertigung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    Prüfung
    • Von grundlegender Bedeutung ist, welche einzelnen Fragen zum Bauvorhaben Sie geprüft haben möchten. Sie müssen dazu im Antragsformular eindeutig zu beantwortende Fragen stellen, zum Beispiel "Ist das Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig?"
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren eingereichten Antrag; fehlen Unterlagen oder gibt es sonstige Mängel, erhalten Sie eine angemessene Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft die Zulässigkeit Ihres Vorhabens nur hinsichtlich der gestellten Fragen, die auch Gegenstand eines Baugenehmigungsverfahrens wären. Über das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen der Vorbescheid erteilt.

    Fristen

    Hinweise für Niederfrohna

    • Geltungsdauer: 3 Jahre (Verlängerung auf Antrag bis zu 1 Jahr)

    Hinweis: Innerhalb der Geltungsdauer können Sie die Baugenehmigung zu diesem Bauvorhaben beantragen.

    Kosten

    Hinweise für Niederfrohna

    • EUR 125,00 bis zur vollen Baugenehmigungsgebühr

    Bei der Erteilung eines Vorbescheids hängt die Gebühr davon ab, welchen Prüfumfang Ihre Frage auslöst. Da bereits über einige Bestandteile der möglichen späteren Baugenehmigung verbindlich entschieden wird, werden die Gebühren entsprechend anteilsmäßig erhoben.

    Bei der späteren Baugenehmigung wird die Gebühr für den Vorbescheid in Abhängigkeit vom Prüfumfang anteilig auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet. Weitere Kosten für etwaige beantragte Abweichungen und die Beteiligung von Nachbarn können hinzukommen. Hier gelten dieselben Bestimmungen wie beim Bauantrag.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en