Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Unleserlichkeit

    Kraftfahrzeugkennzeichen oder Plaketten - bei Unleserlichkeit oder Beschädigung ersetzen

    Wenn Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette für die Hauptuntersuchung) vom Kennzeichen gelöst hat, oder diese so beschädigt wurde, dass der Sicherheitscode lesbar wird, ist die Anbringung von neuen Plaketten auf den bisherigen oder auf neu hergestellten Kennzeichenschildern erforderlich.

    Beschreibung

    Wenn Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette für die Hauptuntersuchung) vom Kennzeichen gelöst hat, oder diese so beschädigt wurde, dass der Sicherheitscode lesbar wird, ist die Anbringung von neuen Plaketten auf den bisherigen oder auf neu hergestellten Kennzeichenschildern erforderlich.

    Achtung! Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl in jedem Fall der Polizei!

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Frauensteiner Straße 43

    09599 Freiberg

    Besucheranschrift

    Straße des Friedens 9a

    04720 Döbeln

    Besucheranschrift

    Am Rotvorwerk 3

    09599 Freiberg

    Besucheranschrift

    Am Landratsamt 3

    09648 Mittweida

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bei Vertretung: zusätzlich
      • schriftliche Vollmacht
      • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
    • Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein
    • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
    • bisherige Kennzeichenschilder
    Neue Kennzeichenschilder

    Falls Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie diese von den privaten Anbietern, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind, herstellen lassen. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren der Zulassungsbehörde nicht enthalten.

    Voraussetzungen

    Ihr Kennzeichen oder Ihre Plakette sind unleserlich oder beschädigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Abstemplung können Sie als Halter* im Regelfall formlos bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

    Legen Sie die "alten" Kennzeichenschilder bei der zuständigen Zulassungsbehörde vor.
    In den meisten Fällen wechselt diese die Kennzeichen oder Plaketten direkt vor Ort aus.

    Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder brauchen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.

    *Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

    Fristen

    keine

    Kosten

    Je nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 2,60

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en