Gewerbe abmelden
Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.
Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern:
- bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
- bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern.
Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.
Hinweise für Halle (Saale): Gewerbeabmeldung
Wird ein Betrieb geschlossen oder außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Stadt Halle (Saale) verlegt, ist die Gewerbeabmeldung erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 514-3537
Telefon Festnetz: +49 345 514-3538
E-Mail: ea@lvwa.sachsen-anhalt.de
Internet
Formulare
Gewerbeabmeldung (eGewerbe des EA-ST) (Antragsassistent)
Gewerbe-Abmeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung
Weitere Informationen
Für die elektronische Beantragung nutzen Sie bitte die Informationen in unserem Internetportal www.ea.sachsen-anhalt.de im Bereich "Wie funktioniert das". Soweit für die jeweilige Leistung bereits vorhanden, steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Sachsen-Anhalt koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
Team Gewerbe
Beschreibung
Gehört zu: Abteilung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten / Gewerbe > Fachbereich Sicherheit > Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters
Leitung: Elisabeth Kühn
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: An der Magistrale, Parkplatz vor dem Einkaufszentrum
Anzahl: 2 Gebühren: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: geschlossen Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Fr: geschlossen Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Fax: +49 345 2211375
Telefon Festnetz: +49 345 2211405
Kontaktperson
Fr. Katrin Lantzsch (Sachbearbeiterin Anzeigen)
Fr. Christine Graue (Sachbearbeiterin Anzeigen)
Fr. Antje Bernhardt (Sachbearbeiterin Anzeigen)
Hr. Julian Marcel Hildmann (Sachbearbeiter Gewerbeanzeigen)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 345 2211424
Fax: +49 345 2211375
E-Mail: julianmarcel.hildmann@halle.de
Formulare
Gewerbe, Abmeldung - eFORM OB-37-012
Gewerbe, Beiblatt für juristische Personen mit mehreren Vertretungsberechtigten zur Anmeldung - Ummeldung - Abmeldung
Gewerbe-Abmeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
- Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
Hinweise für Halle (Saale): Gewerbeabmeldung
- Personalausweis oder Reisepass
- vollständig ausgefüllte Gewerbeabmeldung und
- Beiblatt zur Gewerbe, Anmeldung - Ummeldung - Abmeldung (siehe Formular)
Formulare
- Onlineverfahren möglich: ja (soweit angeboten)
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Betriebsauflösung oder
- Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
- Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)
- § 2 Absatz 1 Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV)
- Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA)
- Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA)
Hinweise für Halle (Saale): Gewerbeabmeldung
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich (zum Beispiel durch Fax oder Brief) oder im elektronischen Verfahren abmelden.
- Wenn die Abmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie den Formularvordruck "Gewerbe-Abmeldung" - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Das Formular "GewA 3" liegt bei der für die Abmeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
- Im elektronischen-Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und Sie müssen nicht persönlich unterschreiben.
- Die für die Abmeldung zuständige Stelle kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
- Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
- Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Hinweise für Halle (Saale): Gewerbeabmeldung
Persönlich
Schriftlich
- durch Gewerbetreibende (bei natürlichen Personen)
- bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z. B. BGB-Gesellschaft, OHG, KG) verpflichtend durch jeden geschäftsführenden Gesellschafter (gilt bei Errichtung und Auflösung der Gesellschaft wie bei Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern)
- bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) als Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit durch den gesetzlichen Vertreter (z. B. Geschäftsführer, Vorstand) mit Eintragung in das Handelsregister (in der Gründungsphase sind die Gesellschafter anzeigepflichtig)
Fristen
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.
Hinweise für Halle (Saale): Gewerbeabmeldung
sofort (bei persönlicher Vorstellung)/ bis 3 Tage (bei schriftlicher Abmeldung)
Kosten
Die Erhebung von Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Hinweise für Halle (Saale): Gewerbeabmeldung
30,00 EUR
(nur Zahlung per ec-Karte möglich)
Hinweise (Besonderheiten)
Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.
Hinweise für Halle (Saale): Gewerbeabmeldung
Der Gewerbetreibende sollte sich mit folgenden Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts in Verbindung setzen. Die Weiterleitung der Gewerbeabmeldung an die Behörden durch das Team Gewerbe entbindet nicht von dieser Pflicht.
- beim zuständigen Amtsgericht zur Löschung aus dem Handelsregister ; für Halle (Saale): Amtsgericht Stendal
- bei der zuständigen Krankenkasse wegen ehemaligen Arbeiter und Angestellten
- bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung)
- beim Landesamt für Verbraucherschutz wegen der ehemaligen Arbeiter und Angestellten bzw. Betriebsstätte
- beim zuständigen Finanzamt in mündlicher oder schriftlicher Form
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 10.10.2023
Stichwörter
Gewerbe abmelden