Pflegesachleistung für gesetzlich Pflegeversicherte Erbringung
Pflegesachleistung für gesetzlich Pflegeversicherte beantragen
Beschreibung
Das jeweils zuständige Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Weiterführende Informationen zu Hilfen für Senioren beim Alleinbleiben finden Sie hier.
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Überörtliche Sozialhilfe / Sozialgesetzbuch XII / Eingliederungshilfe / Hilfe zur Pflege
Adresse
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Postfachadresse
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Hausanschrift
901
Bus: Tangermünder Tor
902
Bus: Tangermünder Tor
904
Bus: Tangermünder Tor
907
Bus: Tangermünder Tor
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
E-Mail: cindy.walper@landkreis-stendal.de
Fax: +49 3931 213060
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt