Planfeststellungsverfahren beantragen
Beschreibung
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.
Bauvorhaben werden in der Regel durch einen Planfeststellungsbeschluss genehmigt.
Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.
Zuständigkeit
Zuständig ist das Landesverwaltungsamt, Referat Planfeststellungsverfahren bzw. das Referat Wasser (Deichbau und Gewässerausbau).
Ansprechpartner
SB Stadtplanung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Dienstag: 8.00-12.00 und 13.00- 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Freitag: 8.00-12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Planfeststellungsverfahren
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Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt