Standplatzgenehmigung
Standplatzzulassung für Märkte beantragen
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Zulassung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den Veranstalter oder die Veranstalterin.
Ansprechpartner
Gemeinde Bördeland - Märkte
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Biere, Kirche
Bus: 103, 104, 115, 118, 119
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@gem-boerdeland.de
Fax: 039297 26-125
Telefon Festnetz: 039297 26-173(zuständig für OT Kleinmühlingen, Großmühlingen, Eickendorf, Zens)
Telefon Festnetz: 039297 26-174(zustädnig für OT Biere, Welsleben, Eggersdorf)
Weitere Informationen
Klingel für Rollstuhlfahrer am Haus 1 vorhanden.
erforderliche Unterlagen
Jeder Antrag muss enthalten:
- Firmenbezeichnung mit genauer Anschrift
- Ablichtung der Gewerbeanmeldung/Gewerbeerlaubnis
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate)
- Sortiments- bzw. Leistungsangebotsbeschreibung
- verbindliche Angaben über benötigte Strom- und Wasseranschlüsse
- Art des Verkaufsstandes mit Foto und Platzbedarf im betriebsbereiten Zustand (Länge, Breite, Höhe, Anbauten, Vorbauten)
Rechtsbehelf
unterschiedlich
Kosten
Standgeld
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
QSKommune