Stelle für Emissions- und Immissionsermittlungen Zulassung

    Zulassung für Stellen für Emissions- und Immissionsermittlungen beantragen

    Sie können als zugelassene Messstelle für Emissionen und Immissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Ihre Dienstleistungen nach der Bekanntgabe durch eine Landesbehörde im gesamten Bundesgebiet anbieten oder sich an entsprechenden Ausschreibungen beteiligen.

    Beschreibung

    Sie können als Messstelle für Emissionen und Immissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Ihre Dienstleistungen nach der Bekanntgabe durch eine Landesbehörde im gesamten Bundes-gebiet anbieten oder sich an entsprechenden Ausschreibungen beteiligen.

    Sie sind gerätetechnisch und personell in der Lage, partikelförmige, gasförmige organisch und anorganische Stoffe und Gerüche zu ermitteln. Sie verfügen über die speziellen Anforderungen hinsichtlich der Probenahme und Analytik.

    Sie sind gerätetechnisch und personell in der Lage Geräusche und/oder Erschütterungen zu ermitteln.

    Sie erfüllen die Pflichten nach § 16 der 41. BImSchV

    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_41/__16.html 

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz (LAU).

    Ansprechpartner

    Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Reideburger Straße 47

    06116 Halle (Saale)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 5704-0

    Fax: 0345 5704-190

    E-Mail: poststelle@lau.mwu.sachsen-anhalt.de

    Version

    Technisch erstellt am 31.08.2010 (von: Iwanowski, Sabine)

    Technisch geändert am 09.05.2023 (von: Nickl, Anne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 200256

    06003 Halle (Saale)

    Hausanschrift

    Dessauer Straße 70

    06118 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 514-2500

    Fax: 0345 514-2512

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch erstellt am 03.05.2006 (von: Sirid Riewe)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Bethge, Vanessa)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Die beizubringenden Unterlagen können Sie dem unter nachfolgendem Link abrufbaren Antragsformular entnehmen:

    https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/Fachinformation?modulTyp=ImmissionsschutzStelle

    Formulare

    Formulare: Siehe Antragsformular:

    https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/Notifizierungsstelle?bundesland=BB&id=1&modulTyp=ImmissionsschutzStelle

    Schriftformerfordernis: Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen sind u.a. die Fachkunde, die Unabhängigkeit und die Zuverlässigkeit der Messstelle. Im Einzelnen sind alle Voraussetzungen dem unter diesem Link abrufbaren Antragsformular zu entnehmen:

    https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/Fachinformation?modulTyp=ImmissionsschutzStelle

    Rechtsgrundlage(n)

    § 29b Absatz 1 und 2  Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der 41. Bundes-Immissionsschutzverordnung

    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__29b.html in Verbindung mit der 41. BImSchV

    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_41/

    Fristen

    Die Bekanntgabe ist auf fünf Jahre befristet und muss danach erneut beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Etwa vier Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen

    Kosten

    Für die Durchführung des Bekanntgabeverfahrens und die damit in Zusammenhang stehenden Sachverständigenleistungen werden in Abhängigkeit vom Prüfungs- und Verwaltungsaufwand und von den beantragten speziellen Messungen Gebühren fällig

    Weitere Informationen

    Siehe ReSyMeSa:

    https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Allgemein

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, Abteilung 5 am 06.08.2020

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 04.01.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Prüfbereiche, Fachkunde und gerätetechnische Ausstattung, Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit, Ermittlung von Geräuschen und Erschütterungen, Ermittlung von Emissionen und Immissionen (Luft), Überprüfung von Messeinrichtungen bei Unternehmen, Eintragung in das Messstellenverzeichnis ReSyMeSa, Durchführung von Einzel- und kontinuierlichen Messungen, Bekanntgabeverfahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)