Gewässeraufsicht kontaktieren
Beschreibung
Kommunale Kläranlagen und abwasserproduzierende Gewerbe- und Industriebetriebe werden durch die staatliche Gewässeraufsicht kontrolliert. Neben nicht angekündigten Abwasserproben durch das staatliche Labor werden regelmäßige Anlagenkontrollen durchgeführt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Wasserbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Wasserwirtschaft
Beschreibung
Aufgaben des Sachgebietes Wasserwirtschaft
- Wasser
- Wasserbuch
- Oberflächenwasserentnahmen
- Grundwasserentnahme und Bohrungen
- Errichtung von Erdwärmeanlagen
- Trinkwasserschutzgebiete
- Abwasser
- Kommunalabwasser
- Industrieabwasser
- Niederschlagswasser
- Wassergefährdende Stoffe
- Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen
- Landwirtschaftliche Anlagen, Cross Compliance
- Wasserbau
- Bauliche Anlagen in und an oberirdischen Gewässern und in dessen Randstreifen
- Gewässerausbau
- Gewässerunterhaltung
- Überschwemmungsgebiete
- Kommunale Zweckverbände
- Trink- und Abwasserverbände
- Unterhaltungsverbände
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4339
E-Mail: natur-umwelt@landkreis-boerde.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
Formulare
Antrag zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einbringen / Einleiten von Stoffen in ein Oberflächenwasser (§ 11 WG LSA)
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis - Entnahme von Grund- / Oberflächenwasser zur Bewässerung / Beregnung
Erlaubnisantrag nach dem Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer
Antrag zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Entnehmen von Grundwasser gemäß § 11 WG LSA
PUMPVERSUCH - Antrag zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Entnehmen von Grundwasser und Einleiten in ein Gewässer/Kanalisation gemäß § 11 WG LSA
Anzeige für die Einleitung von mit Mineralöl belasteten Abwasser nach Indirekteinleiterverordnung
Antrag zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Entnehmen von Grundwasser gemäß § 11 WG LSA (geringe Entnahme)
Erlaubnisantrag nach dem Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) für die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser durch Versickerung
Anzeige zum Einbringen von Stoffen in das Grundwasser (§§ 4,5,11 WG LSA) hier: Brunnenrückbau
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Wiedereinleitung von Grundwasser in ein Gewässer gemäß §§ 4-6 sowie § 11 Wassergesetz LSA beim Betrieb einer Wärmepumpe
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Abwasser
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
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Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt