Bibliotheksausweis Ausgabe

    Bibliotheksausweis beantragen

    Sie lesen für Ihr Leben gern? Und wollen sich in verschiedenen Bereichen informieren? Lesen Sie hier, welche Angebote es in Sachsen-Anhalt gibt.

    Beschreibung

    Durch kommunale öffentliche Bibliotheken werden publizierte Informationen bereitgestellt.  Sie sind Teil des Bildungssystems und dienen der schulischen, beruflichen, allgemeinen und kulturellen Bildung.  Sie vermitteln Medien- und Informationskompetenz und unterstützen in besonderer Weise die Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen. Neben der Bereitstellung von fremdsprachiger Literatur finden auch interkulturelle Veranstaltungen (z.B. Lesungen) statt. Zur Verfügung stehen verschiedene Angebote wie z.B. Bücher, Zeitungen/Zeitschriften, Noten, Karten, Hörbücher, CDs, DVDs, CD-ROM, Blus-Ray-Discs und Online-Medien.

    Zur Nutzung der vorhandenen Angebote ist ein Benutzerausweis notwendig.

    Zuständigkeit

    Bibliotheken sind in der Regel kommunale Einrichtungen.

    Ansprechpartner

    Stadt- und Schulbibliothek Landsberg

    Beschreibung

    Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergstraße 19

    06188 Landsberg

    Parkplatz: Am Felsenbad / Bergstraße
    Anzahl: 50
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Köthener Straße 2

    06188 Landsberg

    Hausanschrift

    06186 Landsberg

    Parkplatz: Am Felsenbad / Bergstraße
    Anzahl: 50
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag & Freitag: 10.00 - 14.00 Uhr
    Dienstag & Donnerstag: 9.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: stadtbibliothek.landsberg@web.de

    Telefon Festnetz: 034602 20638

    Formulare

    Antrag zur Förderung von Kunst und Kultur

    Weitere Informationen

    Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.

    Version

    Technisch erstellt am 05.02.2014 (von: Reuschel, Christin)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Webservice, Stadt Landsberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Stadt Landsberg - Fachbereich - Wirtschaftsförderung/ Kultur und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Köthener Str. 2

    06188 Landsberg

    Behindertenparkplatz: An der Eiche
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Schneiderplatz
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein

    Landsberg (b. Halle/Saale) DB

    Regionalbahn: Landsberg (b. Halle/Saale) DB


    Landsberg (Saalekreis), Am Markt

    Bus: Landsberg (Saalekreis), Am Markt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die genauen Öffnungszeiten sowie eventuell geltende Einschränkungen entnehmen Sie bitte dem Kontakt zur Verwaltung .

    Kontakt

    E-Mail: info@stadt-landsberg.de

    Telefon Festnetz: 034602 249-0

    Fax: 034602 249-23

    Formulare

    Antrag zur Förderung von Kunst und Kultur

    Weitere Informationen

    Besucher mit körperlicher Einschränkung melden sich bitte im Bürgerservice der Stadt Landsberg: Köthener Straße 28 (Seiteneingang über Toreinfahrt).

    Version

    Technisch erstellt am 20.04.2023 (von: Webservice, Stadt Landsberg)

    Technisch geändert am 29.11.2024 (von: Webservice, Stadt Landsberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Für die Ausstellung des Benutzerausweises ist die Vorlage des Personalausweises bzw. des Passes mit aktueller Meldebescheinigung erforderlich. Kinder und Jugendliche benötigen die Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters.

    Voraussetzungen

    Notwendig ist ein Benutzerausweis für die Ausleihe nach Hause, Nutzung der Präsenzbestände in  Lesesälen und  für die Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitungen/Zeitschriften.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Bibliothekswesen

    Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt erlassen die Kommunen Gebühren- und Benutzungssatzungen für die Nutzung ihrer Biblioth ek.

    Fristen

     Die in der Benutzungsordnung der Bibliothek festgelegten Ausleihfristen für bestimmte Medienformen sind vom Nutzer zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Die Kosten für die Benutzung (Jahresgebühr)  sind in den einzelnen Bibliotheken unterschiedlich. Besondere Leistungen (Kopien, Reproaufträge, Dokumentlieferung, Nutzung des Bildarchivs, Zugang zum Internet) sind ebenfalls kostenpflichtig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt am 13.12.2019

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 08.01.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Bildung, Verleih, Büchereien, Mediathek, Stadtbibliothek, Bücherei, Bücher

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)