Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Beschreibung

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands befristet oder unbefristet ausgestellt.

    Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch aus einem Nicht-EU-Staat sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.

    Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie sowohl die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nachweisen als auch bestimmte Rechte und - je nach Art der Eintragung im Ausweis - Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

    Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel:

    • besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
    • Anspruch auf Zusatzurlaub
    • Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung,
    • unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
    • Benutzung von Behindertenparkplätzen
    • Parkerleichterungen
    • Rundfunkgebührenbefreiung
    • ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen

    Der Schwerbehindertenausweis gibt den Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an. Diese Merkmale sind:

    • aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
    • H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
    • Bl - Blind
    • Gl - Gehörlos
    • RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
    • B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
    • G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
    • TBl - Taubblind

    Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wurde eines der Merkzeichen "G", "aG", "H", "Bl" oder "Gl" festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenen Flächenaufdruck ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr. Hierfür ist zusätzlich eine gültige Wertmarke notwendig.

    Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Schwerbehindertenrecht - Feststellungsverfahren

    Adresse

    Hausanschrift

    Maxim-Gorki-Straße 7

    06114 Halle (Saale)

    Hausanschrift

    Olvenstedter Str. 1-2

    39108 Magdeburg

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung! Terminvereinbarung in Schwerbehindertenangelegenheiten: Magdeburg: Tel.: (0391) 567-2680 Halle (Saale): Tel.: (0345) 514-3350 oder online unter: Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 567-2680

    Fax: 0391 567-2357

    Telefon Festnetz: 0345 514-3350

    E-Mail: schwerbehindertenrecht37@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Feststellungsbescheid über Behinderung von mindestens Grad 50 oder entsprechendes Geschäftszeichen
    • Lichtbild in Größe eines Passfotos (ab dem 10. Lebensjahr)
    • gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland (für ausländische Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten)

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen Feststellungbescheid über eine Behinderung von mindestens einem Grad 50.
    • Wenn Sie keinen deutschen Pass haben und aus einem Nicht-EU-Staat stammen, brauchen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wichtig: Auf die Rückseite des Lichtbildes oder Passfotos müssen Sie Ihren Namen, Geburtsdatum und das Aktenzeichen der Ausweis ausstellenden Behörde schreiben.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 30.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Stichwörter

    schwerbehindert, Behinderung, außergewöhnliche Gehbehinderung, Gehörlos, Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, Merkzeichen, unentgeltliche Beförderung, öffentliche Verkehrsmittel, Mitnahme einer Begleitperson, Beförderung Bahn, Schwerbehindert, besonderer Kündigungsschutz, Beförderung Bus, Beeinträchtigung, Nachteilsausgleich, Blind, Schwerbehindertenausweis, Vergünstigungen bei Einkommensbesteuerung, Vergünstigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de