Schwerbehindertenausweis beantragen
Beschreibung
Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Schwerbehindertenrecht - Feststellungsverfahren
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung! Terminvereinbarung in Schwerbehindertenangelegenheiten: Magdeburg: Tel.: (0391) 567-2680 Halle (Saale): Tel.: (0345) 514-3350 oder online unter: Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Feststellung von Behinderungen
Weitere Informationen
Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Soziales und Integration
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz auf dem Hof des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Besucherparkplatz Kreisverwaltung (an der Mammuthalle)
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz Kreisverwaltung (an der Mammuthalle)
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Sangerhausen, Bahnhof
Linie:- Bus: Sangerhausen, Bahnhof
- Haltestelle: Sangerhausen, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Sangerhausen, Bahnhof
- Haltestelle: Sangerhausen, Hüttenstr.
Linie:- Bus: Sangerhausen, Hüttenstr.
- Haltestelle: Sangerhausen, Kreisverwaltung
Linie:- Bus: Sangerhausen, Kreisverwaltung
- Haltestelle: Sangerhausen, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Sangerhausen, Bahnhof
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag - Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 3464 535-3390
Telefon Festnetz: +49 3464 535-3300
Formulare
Antrag auf Feststellung von Behinderungen
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
- ab dem 10. Lebensjahr: 1 Passfoto
- Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
- für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel
Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.
Voraussetzungen
Grad der Behinderung von mindestens 50
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.
Kosten
kostenlos
Hinweise (Besonderheiten)
Müssen Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen, so reicht es aus, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.
Der Schwerbehindertenausweis wird künftig im Scheckkartenformat ausgestellt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Stichwörter
SB-Ausweis