Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Vorbescheid beantragen

    Sie möchten zu einzelnen Fragen Ihres Vorhabens wissen, ob es zulässig ist und haben noch keinen Bauantrag eingereicht? Dann können Sie eine Bauvoranfrage stellen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvor-habens haben und noch keinen Bauantrag eingereicht haben, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen.

    Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob Sie Ihr Bau-vorhaben auf dem vorgesehenen Grundstück verwirklichen dürfen. 

    In der Bauvoranfrage formulieren Sie Ihre Frage so klar, dass eine eindeutige Antwort möglich ist. 

    Sie erhalten dann einen Bauvorbescheid zu Ihrer Frage.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt. Das sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Städte Stendal, Köthen, Naumburg, Zeitz und Weißenfels.

    Ansprechpartner

    Landkreis Mansfeld-Südharz - Bauordnungsamt/Denkmalschutzbehörde

    Aktuelles

    Amtsöl

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22

    06526 Sangerhausen

    Parkplatz: Behindertenparkplatz: Hof Haus 5 Kreisverwaltung
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Kaufland-Parkplatz
    Anzahl: 100
    Gebühren: nein

    Bahnhof

    Bus: Bahnhof

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Postfach 101135

    06511 Sangerhausen

    Parkplatz: Behindertenparkplatz: Hof Haus 5 Kreisverwaltung
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Kaufland-Parkplatz
    Anzahl: 100
    Gebühren: nein

    Bahnhof

    Bus: Bahnhof

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Alte Promenade 27

    06526 Sangerhausen

    Parkplatz: Behindertenparkplatz: Hof Haus 5 Kreisverwaltung
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Kaufland-Parkplatz
    Anzahl: 100
    Gebühren: nein

    Bahnhof

    Bus: Bahnhof

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag – Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: bauordnungsamt@lkmsh.de

    Telefon Festnetz: +49 3464 535-5300

    Fax: +49 3464 535-5390

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 02.07.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Webservice, Landkreis Mansfeld-Südharz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Vorbescheid (digital oder schriftlich)

    Soweit zur Beurteilung erforderlich außerdem:

    • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (nicht wesentlich älter als 3 Monate)
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung
    • Standsicherheitsnachweis
    • Brandschutzkonzept
    • Angaben über die gesicherte Erschließung

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Entscheidung über Ihre konkre-ten Fragen einreichen müssen.
     

    Formulare

    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Der Antrag auf Vorbescheid ist unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Vordruckes schriftlich oder digital zu stellen. 

    Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie Ihren Antrag auf Vorbescheid (digital oder schriftlich) bei Ihrer zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und notwendige Stellen.
    Sie erhalten dann den Vorbescheid sowie einen Gebührenbe-scheid. Zahlen Sie die Gebühren

    Fristen

    Sie können, nachdem Sie den Vorbescheid erhalten haben, inner-halb von 3 Jahren Ihren Bau mit einer gültigen Baugenehmigung beginnen. 
    Sie können eine Verlängerung des Vorbescheides um bis zu 1 Jahr beantragen.

    Kosten

    zwischen EUR 75,00 und 2.500

    Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang des Prüfaufwands. Die Gebühr für den Vorbescheid ist bis zur Hälfte auf die Baugenehmigungsgebühr anzurechnen, soweit die Mindestgebühr für die Baugenehmigung nicht unterschritten wird.: Abgabe ab 50.0 EUR bis 1875.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 22.07.2020

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 26.02.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Bauen, bauliche Anlage, Vorbescheid, Bauvoranfrage, Bauvorhaben, Gebäude

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)