Zulassung als Untersuchungsstelle für Rohmilch beantragen
Wenn Sie eine Untersuchungsstelle betreiben möchten, die Qualitätskontrollen für Rohmilch durchführt, benötigen Sie eine Zulassung.
Beschreibung
Bevor die von landwirtschaftlichen Betrieben erzeugte Rohmilch an Molkereien oder Milchhändler geliefert und verkauft werden darf, muss sie einer umfassenden Qualitätskontrolle durch eine sogenannte Untersuchungsstelle unterzogen werden. Wer als Untersuchungsstelle die Güte von Rohmilch feststellen will, benötigt dafür eine Zulassung.
Die angelieferte Rohmilch wird hinsichtlich ihrer Beschaffenheit nach festgelegten Prüfverfahren auf folgende Gütemerkmale untersucht:
- Fett- und Eiweißgehalt
- bakteriologische Beschaffenheit (Gesamtkeimzahl)
- Vorhandensein von Hemmstoffen, zum Beispiel Antibiotika
- Gehalt an somatischen Zellen
- Gefrierpunkt
Die Güteprüfung umfasst dabei folgende Schritte:
- Probenahme
- Transport der Probe zur Untersuchungsstelle
- Güteuntersuchung
- Errechnung von Mittelwerten für jedes Gütemerkmal, die sich auf die Berechnung des Kaufpreises auswirken
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- Nachweis der Akkreditierung der Untersuchungsverfahren nach DIN-Norm
- Nachweise der sachlichen und personellen Ausstattung, die Sie befähigen, solche Untersuchungen durchzuführen
- Nachweis der Teilnahme an Ringuntersuchungen zur Güte von Rohmilch, die vom Max Rubner-Institut (MRI) oder vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durchgeführt werden, soweit diese Einrichtungen die Untersuchungsstelle zur Teilnahme aufgefordert hat
Voraussetzungen
- Die Untersuchungsstelle muss
- mit ihren Untersuchungsverfahren nach DIN-Norm von einer dazu befugten Akkreditierungsstelle akkreditiert sein
- insbesondere in sachlicher und personeller Hinsicht zu einer solchen Untersuchung in der Lage sein und
- mit ihren Untersuchungsverfahren an Ringuntersuchungen zur Güte von Rohmilch teilnehmen, die vom Max Rubner-Institut (MRI) oder vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durchgeführt werden, soweit die jeweilige Einrichtung die Untersuchungsstelle zur Teilnahme aufgefordert hat.
Rechtsgrundlage(n)
- § 19 Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch (Rohmilchgüteverordnung - RohmilchGütV)
- DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierungslaboratorien“
- DIN EN ISO/EN 17025:2005-08 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierungslaboratorien“
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 17.10.2024
Stichwörter
Qualitätskontrolle, Rohmilch, Rohmilchgüteverordnung, Güteprüfung, Güteuntersuchung, Milch, Max-Rubner-Institut, Molkerei