Außerbetriebsetzung für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen

    Wenn Sie Ihr zulassungsfreies Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, aus dem Straßenverkehr abmelden möchten, müssen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde eine Außerbetriebsetzung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr zulassungsfreies Fahrzeug mit zugeteiltem Kennzeichen abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt zum Beispiel für:

    • Leichtkrafträder
    • Stapler
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen
    • Anhänger für Sportzwecke oder von Arbeitsmaschinen

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder durch Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen. Ebenfalls können Sie Ihr Fahrzeug über i-Kfz online abmelden.

    Wenn Sie das Fahrzeug verschrotten lassen, brauchen Sie für die Abmeldung den Verwertungsnachweis der Autoverwertung, der die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeugs bestätigt.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Zuständigkeit

    Örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde

    Ansprechpartner

    Für Staßfurt wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Außerbetriebsetzung eines zulassungsfreien Fahrzeugs vor Ort bei der Zulassungsbehörde oder online beantragen.

    Wenn Sie die Außerbetriebsetzung vor Ort bei der Zulassungsbehörde beantragen möchten:

    • Vor Ort legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.
    • Geben Sie an, ob und wenn ja, wo das Fahrzeug verschrottet wurde.
    • Wurde das Fahrzeug nicht verschrottet, haben Sie die Möglichkeit, das Kfz-Kennzeichen maximal ein Jahr lang für dieses Fahrzeug zu reservieren.
    • Die Zulassungsbehörde prüft die Unterlagen und entwertet die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den alten Fahrzeugschein sowie die Kennzeichenschilder.
    • Sie bezahlen die entstandenen Verwaltungsgebühren.
    • Damit ist die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs erfolgt.
    • Sie dürfen Ihr Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Straßenverkehr bewegen oder auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Wenn Sie die Außerbetriebsetzung online über i-Kfz beantragen möchten:

    • Sie rufen das i-Kfz-Portal der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf.
    • Geben Sie die notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein, zum Beispiel
      • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
      • Kfz-Kennzeichen
    • Geben Sie an, ob und wenn ja, wo das Fahrzeug verschrottet wurde.
    • Wurde das Fahrzeug nicht verschrottet, haben Sie die Möglichkeit, das Kfz-Kennzeichen maximal ein Jahr lang für dieses Fahrzeug zu reservieren.
    • Legen Sie die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I oder auf dem Fahrzeugschein sowie der Kennzeichenschilder frei.
    • Geben Sie die freigelegten Sicherheitscodes in die Antragsmaske ein.
    • Durch Eingabe der Sicherheitscodes und nach erfolgter Bezahlung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und der Bescheid per Post sowie per E-Mail an Sie übermittelt.
    • Sie dürfen Ihr Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Straßenverkehr bewegen oder auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:  

    Es empfiehlt sich beim Verkauf von zulassungsfreien Fahrzeugen mit zugeteiltem Kennzeichen eine Außerbetriebsetzung zu veranlassen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 06.09.2024

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2024 (von: Pabst, Nicole)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zulassungsfreies Fahrzeug, zulassungsfreien Anhänger entsorgen, Leichtkrafträder, Verwertungsnachweis, Anhänger, Verschrottung, zulassungsfreies Fahrzeug verschrotten, zulassungsfreies Kfz stilllegen, zulassungsfreies Kfz abmelden, Totalschaden, zulassungsfreier Anhänger abmelden, zulassungsfreien Anhänger stilllegen, Anhänger außer Betrieb setzen, zulassungsfreies Fahrzeug abmelden, Autoverwertung, Stilllegung, Fahrzeug außer Betrieb setzen, zulassungsfreies Fahrzeug stilllegen, Kfz außer Betrieb setzen, zulassungsfreies Kfz verschrotten, zulassungsfreien Anhänger verschrotten, Stapler, Entsorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)