Den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen
Für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit ionisierender Strahlung (z. B. Umgang mit radioaktiven Stoffen, Betrieb von Röntgeneinrichtungen) müssen Sie die erforderliche Fachkunde haben. Diese muss durch die zuständige Behörde geprüft und bescheinigt werden.
Beschreibung
Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, ist eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde notwendig.
Zuständigkeit
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Sachgebiet 51.4 Strahlenschutz
Ansprechpartner
Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.
Parkplatz:
Gebühren: nein
Betriebshof Freiimfelder Straße
Straßenbahn: 10
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag       07:00 – 16:00 Uhr Dienstag     07:00 – 16:00 Uhr Mittwoch     07:00 – 16:00 Uhr Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr Freitag        07:00 – 15:30 Uhr Samstag     geschlossen Sonntag      geschlossen
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung
Stichwörter
LAV
erforderliche Unterlagen
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Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung
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Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
-
Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen (darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen).
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
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Sie müssen einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich abgelegt haben.
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Sie müssen die erforderliche praktische Erfahrung schriftlich oder digital nachweisen können.
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Sie müssen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Wenn die Behörde die Fachkunde nicht bzw. nicht antragsgemäß erteilt wird, können Sie Klage erheben.
Verfahrensablauf
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Nachdem Sie einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abgelegt haben, beantragen Sie formlos bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde.
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Es ist auch möglich, dass die zuständige Behörde an Sie herantritt und auffordert, einen Nachweis der erforderlichen Fachkunde vorzulegen.
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Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde zu.
Fristen
Geltungsdauer: 5 Jahre (Der anerkannte Kurs / Lehrgang darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.)
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen
Kosten
Gebühr 70.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Beachten Sie, dass Sie Ihre Fachkunde spätestens nach fünf Jahren aktualisieren müssen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt  am 12.09.2024
Stichwörter
Röntgengerät, Fachkunde, Radioaktive Strahlung, Technik, Radioaktiv, Röntgen, Strahlenschutz, radioaktive Stoffe, Fachkundebescheinigung, Bescheinigung, Röntgenschein