Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren Erlaubnis

    Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen

    Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben beantragen. Hierfür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr oder vor der Abgabe an Andere amtlich auf Trichinen untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.

    Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet.

    Nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden beziehungsweise es an andere abgeben.

    Sie können die Fleischprobe zur Trichinenuntersuchung auch selbst entnehmen. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis zur Probeentnahme. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes durch:

    • den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis oder ähnliches),
    • Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines und
    • Vorlage Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit

    beantragen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Kreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Landkreis Stendal - Veterinärwesen

    Beschreibung

    Das Sachgebiet Veterinärwesen hat vielfältige Aufgaben zum Schutz von Tier und Mensch. Zum Veterinärwesen gehört die Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen und damit auch der Schutz von Menschen vor gesundheitlichen Gefahren durch Zoonosen, die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzes in gewerblichen und privaten Tierhaltungen, die Überwachung des Umgangs mit tierischen Nebenprodukten, sowie die Überwachung tierarzneimittelrechtlicher Vorgaben.

    Adresse

    Hausanschrift

    Arnimer Straße 1-4

    39576 Stendal

    901

    Bus: Sperlingsberg


    902

    Bus: Sperlingsberg


    903

    Bus: Sperlingsberg


    904

    Bus: Sperlingsberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Postfachadresse

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Kontakt

    E-Mail: veterinaeramt@landkreis-stendal.de

    Telefon Festnetz: +49 3931 60-7712

    Fax: +49 3931 715577

    Version

    Technisch erstellt am 08.04.2009 (von: Edgar Kraul)

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Webservice LK Stendal, brain-GeoCMS)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten für die amtliche Trichinenuntersuchung richten sich nach den jeweiligen Landesgebührenregelungen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 02.08.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Trichinenprobe, Übertragung, Probenentnahme, Verbraucherschutz, Trichinen, Untersuchung auf Trichinen, Krankheitserreger, Lebensmittelsicherheit, Erlaubnis, Entnahme von Proben, Jägerin, Dachs, Wildschwein, Jäger, Amtliche Fleischuntersuchung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

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